Clouds: Eine Alternative für Praxen?

Der Speicherplatz auf dem Praxis-PC ist zu knapp, oder die Netzsoftware soll über einen Zentralserver im Web zugänglich sein? Cloud-Computing macht es möglich. Doch Ärzte müssen vorsichtig sein.

Rebekka HöhlVon Rebekka Höhl Veröffentlicht:
Es ist bequem: Wer Programme und Serverplatz aus IT-Clouds nutzt, muss sich nicht selbst um Updates und Wartung kümmern.

Es ist bequem: Wer Programme und Serverplatz aus IT-Clouds nutzt, muss sich nicht selbst um Updates und Wartung kümmern.

© P.R. Yakin / fotolia.com

Es klingt mehr als verführerisch: Die EDV, egal ob in der Praxis oder privat, ist immer auf dem neuesten Stand. Und zwar nicht nur die Software, sondern auch die Hardware. Und ohne dass Arzt oder Ärztin viel Geld in die Hand nehmen müssten. Möglich macht es das Cloud Computing. Nur: Der vermeintlich gute und günstige Service hat gerade für Arztpraxen auch seine Tücken.

Die Daten liegen auf fremden Servern

Dabei ist Cloud Computing gar nicht so neu, es erfreut sich aber zunehmenden Interesses, nicht zuletzt auch aus der Industrie. Die Funktionsweise ist schnell erklärt: Applikationen, Programme, Rechenleistung, aber auch ganze Betriebssysteme ebenso wie Speicherplatz werden über Online-Netzwerke - sogenannte Clouds - den Nutzern zur Verfügung gestellt. Die Daten liegen auf Zentralservern, auf die per Web zugegriffen wird. Der Rechner in der Praxis oder zu Hause wird im Prinzip nur für zwei Dinge benötigt: als Anbindung ans Internet und als Workstation, damit man mit den Programmen aus der Cloud auch arbeiten kann.

Wer Software aus der Cloud nutzen will, der kann sie sich einfach über seinen Internet-Browser aufrufen und auch schon loslegen. Der klare Vorteil: Man muss sich keine Gedanken mehr um die Aktualität der Software machen, die ist in der Regel auf dem neuesten Stand. Wartungskosten für Soft- und Hardware im eigenen Haus entfallen auch.

Eine Bindung an einen Anbieter gibt es nicht

Stichwort: Cloud Computing

Cloud Computing bedeutet nichts anderes, als dass Rechenkapazitäten, Datenspeicher, Programmpakete und Programmierumgebungen je nach Bedarf über ein (meist Online-) Netzwerk zur Verfügung gestellt werden.

Dass man sein komplettes System übers Cloud Computing laufen lässt, ist jedoch unwahrscheinlich. Dennoch: Möglich ist es, da sich einzelne Bausteine und Angebote durchaus kombinieren lassen. So kann man sich zusätzlichen Speicherplatz über einen Anbieter sichern, aber die Software oder einzelne Anwendungen von wieder ganz anderen Anbietern nutzen. Gerade in der Praxis wird es aber wohl häufig um folgende Services gehen, die über die Cloud bereitgestellt werden: eben der zusätzliche Speicherplatz, vielleicht ein Online-Terminsystem, Website-Dienste oder auch die Arztnetzsoftware. Das Praxisverwaltungssystem (PVS) bleibt meist auf dem praxisinternen Rechner installiert. Und das zu Recht, denn wer Dienste übers Internet nutzt, muss sich auch immer darüber im Klaren sein, dass es vielleicht Zeiten gibt, in denen er nicht auf die Daten, Programme etc. zugreifen kann - etwa wenn die Internetverbindung einmal Probleme macht.

Die ersten Cloud-Angebote zielten aber eher auf private denn professionelle Nutzer ab: die Web-Mail-Systeme. Diese machen nämlich nichts anderes, als ihren Usern ein E-Mail-Programm und zugehörigen Speicherplatz zur Verfügung zu stellen. Aber auch Fotodatenbanken wie Picasa gehören längst zu regelmäßig genutzten Web-Services.

Und wie sieht es mit der Datensicherheit aus? Das ist ein Punkt, der die Cloud-Services für Ärzte so heikel macht. An sich ist es kein Problem, denn die Daten werden über ein Verschlüsselungsverfahren in unlesbare Kleinteile zerlegt und so gespeichert. Erst wenn sich der Nutzer mit seinen Zugangsdaten in das Programm oder auf dem Server einloggt, werden die Daten wieder - über ein spezielles Programm - zusammengeführt.

Ärzte müssen aber, zumindest wenn es um Praxis- und Patientendaten geht, besonders auf das Thema Datenschutz achten. Entscheidend sei, dass personenbezogene Gesundheitsdaten nicht Dritten zugänglich gemacht werden, erklärt der Fachanwalt für Sozialrecht Professor Christian Dierks aus Berlin. Das heißt, Ärzte können auch Patientendaten auf webbasierten Servern ablegen, sie müssten aber auf "eine sichere Verschlüsselung und eine Anonymisierung" der Daten achten. Dierks: "Die Zuordnung zu Personen muss faktisch ausgeschlossen sein."

Geraten Daten in die falschen Hände, trifft es den Arzt

Die Verantwortung für die Patientendaten trage letztlich der Arzt, so Dierks. "Er verstößt gegen Paragraf 203 Strafgesetzbuch (Verletzung von Privatgeheimnissen) und Paragraf 28 Bundesdatenschutzgesetz (Datenerhebung und -speicherung für eigene Geschäftszwecke), wenn die Daten anderen zugänglich werden. Liegt der Fehler beim Anbieter, kann dieser allerdings in Regress genommen werden." Gerade wenn es um Praxisdaten geht, sollte der Anbieter daher gründlich ausgewählt werden. Und: Arzt oder Ärztin sollten prüfen, in welche Länder Daten transferiert werden, denn auch das hat Auswirkungen auf den Datenschutz.

Das sollten Ärzte schriftlich regeln

Die Verantwortung für den Schutz der Patientendaten trägt der Arzt. Praxisinhaber sollten daher eine Vereinbarung oder einen Vertrag mit dem Cloud-Service-Anbieter aufsetzen. Neben dem Nutzungsumfang des Services sollten dort folgende Dinge geregelt sein: - die Datensicherung - der Datenschutz: Diese Klausel sollte den Schutz der Integrität beinhalten und den Zugriff des Anbieters auf die Personenidentitäten ausschließen - die Dokumentationspflichten des Cloud-Anbieters - die Verfügbarkeit der Daten - eventuelle Vertragsstrafen, wenn Vereinbarungen über Leistungen nicht eingehalten werden. (reh)

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