Kindergeld ohne Studienplatz
Wer ein Kind unter 25 Jahren hat, das auf der Suche nach einem Studien- oder Ausbildungsplatz ist, hat Anspruch auf Kindergeld. Das gilt laut Urteil des Bundesfinanzhofs (Az.: III R 66/05) zumindest dann, wenn das Kind sich ernsthaft um einen solchen Platz bemüht. Der Nachweis ist durch Bescheinigung der Arbeitsagentur möglich oder durch Bewerbung bei der Zentralstelle für die Vergabe von Studienplätzen.