Kindergeld ohne Studienplatz

Veröffentlicht:

Wer ein Kind unter 25 Jahren hat, das auf der Suche nach einem Studien- oder Ausbildungsplatz ist, hat Anspruch auf Kindergeld. Das gilt laut Urteil des Bundesfinanzhofs (Az.: III R 66/05) zumindest dann, wenn das Kind sich ernsthaft um einen solchen Platz bemüht. Der Nachweis ist durch Bescheinigung der Arbeitsagentur möglich oder durch Bewerbung bei der Zentralstelle für die Vergabe von Studienplätzen.

Schlagworte:
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Marktforschung

Bundesbürger so impfskeptisch wie noch nie

Highlights von der Gala

Galenus-Preis und Charity Award: Die Preisverleihung im Video

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Mehr kardiale Ereignisse

Herzinsuffizienz: Niedriger nächtlicher Blutdruck von Nachteil

Lesetipps
Preisverleihung 2025.

© Marc-Steffen Unger

Preisträger gekürt

Das sind die Gewinner des Galenus-von-Pergamon-Preises 2025

Prof. Dr. Susanne Kobel freut sich über die Auszeichnung.

© Marc-Steffen Unger

Springer Medizin Gala

Preisträger des Springer Medizin Charity Awards feierlich gekürt