GKV soll Verhütung bei ALG-II-Beziehern zahlen
DRESDEN (dür). Für Arbeitslosengeld (ALG)-II-Empfängerinnen ab dem 20. Lebensjahr sollen die Krankenkassen die Kosten für Empfängnisverhütungsmittel ihrer Wahl übernehmen.
Veröffentlicht:Das Land Sachsen müsse sich für eine entsprechende Regelung auf Bundesebene einsetzen, fordert die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Sie hat einen entsprechenden Antrag zur Prävention von Schwangerschaftsabbrüchen im sächsischen Landtag eingebracht.
"Finanzielle Not darf kein Grund für ungewollte Schwangerschaften sein", sagte die sozialpolitische Sprecherin der Grünen-Fraktion Elke Herrmann. "Wir sind der Auffassung, daß ALG-IIbeziehende Frauen und Paare darin unterstützt werden müssen, verantwortlich über ihre Zukunft zu entscheiden."
Aufgrund des knappen finanziellen Spielraums sei es dieser Personengruppe oft unmöglich, Empfängnis-verhütungsmittel zu kaufen. Herrmann appellierte an Sozialministerin Helma Orosz (CDU), sich für die Bezahlung einzusetzen.
Orosz habe ihren Vorstoß bei der Gesundheitsministerkonferenz, staatliche Hilfen bei Schwangerschaftsabbrüchen bei Frauen mit geringem Einkommen zu kürzen, damit begründet, daß heutzutage alle Frauen verhüten können. Diese Initiative der Länder Sachsen und Thüringen weist in die falsche Richtung, kritisierte die Abgeordnete der Grünen.
"Statt finanziellem Druck brauchen die betroffenen Frauen und Mädchen konkrete Hilfe", forderte Herrmann. Der Hinweis von Orosz auf heutige Verhütungsmöglichkeiten sei "weltfremd". "Während die Sozialhilfe nach dem früheren Bundessozialhilfegesetz Verhütungsmittel noch zahlte, ist diese Unterstützung mit Hartz IV entfallen", erläuterte Herrmann.
Die von der Ministerin geforderte Eigenverantwortung brauche "Selbstvertrauen". Dieses wachse aber nicht, wenn man den Druck auf die betroffenen Frauen erhöhe, so die Abgeordnete.