HINTERGRUND

Selbstbeteiligung bei der künstlichen Befruchtung - Ärzte sehen die hohen Kosten für Paare kritisch

Angela MisslbeckVon Angela Misslbeck Veröffentlicht:

Die Regelungen zur Kostenübernahme der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) bei künstlicher Befruchtung sollen zwar mit der aktuellen Gesundheitsreform nicht geändert werden. Doch die Kritik an der Eigenbeteiligung und den Einschränkungen, die im Jahr 2004 mit dem Gesundheitsmodernisierungs-Gesetz eingeführt wurden, ebbt nicht ab. Viele Ärzte halten die 50prozentige Eigenbeteiligung der Patienten bei drei Versuchen für ungerecht.

Verfassungsrechtler äußern juristische Bedenken. "Die Möglichkeit der Familiengründung wird für diejenigen Paare eingeschränkt, die aus medizinischen Gründen auf eine künstliche Befruchtung angewiesen sind und nicht über die nötigen finanziellen Mittel verfügen, um diesen Wunsch in die Tat umzusetzen", kritisiert der Berliner Verfassungsrechtler Helge Sodan.

Drei Versuche müssen je zur Hälfte selbst gezahlt werden

Zudem sei nicht nachvollziehbar, warum drei Versuche jeweils zur Hälfte selbst finanziert werden müßten. Bei gleichbleibender Kostenbelastung könnte die GKV den ersten Versuch vollständig und zwei weitere jeweils zu einem Viertel übernehmen, so Sodan.

Der Jurist geht noch weiter: Die Eigenbeteiligung sei nicht geeignet, die vom Gesetzgeber beabsichtigte Finanzstabilität der GKV zu sichern. "Dadurch wird die Finanzierungslücke nicht geschlossen, sondern erweitert - indem der Zeugung neuer Beitragszahler durch die künstliche Befruchtung so hohe Hürden in den Weg gesetzt werden, daß sich die wenigsten Paare eine Behandlung leisten können", so Sodan.

Die Zahl der künstlichen Befruchtungen ist gesunken

Die Zahl der künstlichen Befruchtungen ist im vergangenen Jahr weiter auf 41 759 gesunken. 2004 hatte sie sich im Vergleich zum Vorjahr auf 42 353 mehr als halbiert. Im Jahr 2002 lag sie noch bei 66 573. Die Biotech-Firma Serono hält es für möglich, daß die Hälfte des Geburtenrückgangs im Jahr 2005 im Vergleich zum Jahr zuvor durch die neue Eigenbeteiligung bedingt ist.

Als verfassungsrechtlich besonders kritisch betrachtet Sodan den Ausschluß von unverheirateten Paaren und von unter 25jährigen Frauen aus der Kostenübernahme der GKV. Zu beiden Punkten werden demnächst Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts erwartet.

Für den Juristen ist klar, daß die Krankenversicherung und nicht der Staat für die Fertilitäts-Behandlung aufkommen muß. Sodan verweist darauf, daß der Bundesgerichtshof kürzlich für die Private Krankenversicherung festgestellt hat, daß ungewollte Kinderlosigkeit eine Erkrankung darstellt und nicht lediglich ein soziales Problem ist.

    Zumutbar wären die Leistungen für Arzt und Labor.
   

Die Ärztin und ehemalige SPD-Bundestagsabgeordnete Dr. Erika Ober ist der Meinung, daß die Finanzierungsfrage von der Politik und nicht von Juristen geklärt werden muß. "Die Politiker müssen den Mut haben zu entscheiden, ob künstliche Befruchtungen von der GKV oder aus Steuern finanziert werden", sagte sie der "Ärzte Zeitung" am Rande eines Round-Table-Gesprächs, zu dem das Unternehmen Serono eingeladen hatte. Ober vertritt die Auffassung, daß es sich bei ungewollter Kinderlosigkeit um eine Krankheit handelt. Sie verweist aber zudem auf die familienpolitische Dimension des Themas. "Kinder sind gesellschaftlich erwünscht", so Ober.

Ein Paar muß etwa 5000 Euro bei drei Versuchen zahlen

Für eine geringere Zuzahlung bei künstlicher Befruchtung plädiert auch der Berliner Reproduktionsmediziner Dr. Peter Sydow. "Wir merken, daß Paaren etwas vorenthalten wird. Das ist im Moment eine sehr ungerechte Situation", sagt er. Die Patienten seien nicht wie erwartet zurückgekommen. Besonders bei schweren Fällen, in denen beide Partner behandlungsbedürftig sind, sei die 50prozentige Eigenbeteiligung einfach zu hoch, so Sydow.

Ein Paar muß nach seinen Angaben bei drei Versuchen mit Kosten von rund 5000 Euro rechnen. Für ungerecht hält der Mediziner diese Eigenbeteiligung auch, weil das Paar auch für individuell sehr unterschiedliche Arznei-Kosten zur Hälfte aufkommen muß. "Berechtigt" und "zumutbar" wäre seiner Meinung nach jedoch eine 50prozentige Eigenbeteiligung an den Arzt- und Laborleistungen. 500 bis 700 Euro würden dafür anfallen.



FAZIT

Der Trend in der Gesundheitspolitik geht hin zu mehr Eigenbeteiligung. Bei der Reduzierung der GKV-Kostenübernahme für künstliche Befruchtung auf die Hälfte scheint die Bundesregierung 2003 nach Meinung vieler Beobachter über das Ziel hinaus geschossen zu sein. Die Zahl der künstlichen Befruchtungen ist 2004 deutlich gesunken und weiterhin rückläufig. Das liegt daran, daß die Zuzahlungen für Patienten mit Kinderwunsch seitdem unzumutbar hoch sind, meinen Verfassungsrechtler und Ärzte. (ami)

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