KOMMENTAR
Falsche Argumente für IvF-Förderung
Viele Paare in Deutschland, die ungewollt kinderlos sind, können es sich schlicht nicht leisten, die Hälfte der Kosten für eine künstliche Befruchtung zu übernehmen. Dazu sind sie seit 2004 aber verpflichtet. Seither ist die Zahl der Behandlungen drastisch gesunken. Das belegen die Daten aus dem Deutschen In-vitro-Fertilisations-Register. Reproduktionsmediziner setzen sich dafür ein, dass der geltenden Regelung zur Finanzierung der IvF die soziale Härte genommen wird. Das ist verständlich.
Unverständlich ist, dass die Ärzte sich dafür Argumentationshilfe aus der Wirtschafts- und Sozialpolitik holen, wie jetzt bei einer Veranstaltung in Saarbrücken deutlich wurde. Die demographische Entwicklung ins Feld dafür zu führen, dass der Staat die künstliche Befruchtung finanziell stärker zu fördern habe, ist verfehlt. Das ärztliche Handeln kann moralisch nicht darauf ausgerichtet sein, künftige Versicherungsbeitragszahler zu erzeugen. Der Arzt hat sich am Wohl des kranken Menschen zu orientieren, und Unfruchtbarkeit ist zweifellos eine Krankheit.
Unverständlich ist auch der Vorwurf, der Staat unterstütze geburtenverhindernde Maßnahmen in Form von Schwangerschaftsabbrüchen mehr als geburtenfördernde Maßnahmen. Demographische Entwicklungen können nicht zur Richtschnur ärztlichen Handelns werden und tauchen in den vielen Stellungnahmen von Ärzten zu Schwangerschaftsabbruch und Fortpflanzungsmedizin nicht auf. Dabei sollte es bleiben.
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