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Hintergrund

Wenn Patienten mit Defi oder Schrittmacher Sport treiben wollen, ist einiges zu beachten

Patienten mit Herzschrittmacher ohne strukturelle Herzerkrankung können nach individueller Beurteilung durchaus Sport treiben, gegebenenfalls sogar Wettkämpfe bestreiten. Die mechanische Integrität der Gerätesysteme darf jedoch nicht gefährdet sein. Auch ICD-Träger dürfen unter bestimmten Voraussetzungen Sport treiben.

Dr. Thomas MeißnerVon Dr. Thomas Meißner Veröffentlicht:
Spaß auf der Loipe: Bei Schrittmacherträgern, die beschwerdefrei Sport treiben, sind auch hohe Belastungsintensitäten durchaus vertretbar.

Spaß auf der Loipe: Bei Schrittmacherträgern, die beschwerdefrei Sport treiben, sind auch hohe Belastungsintensitäten durchaus vertretbar.

© hero / fotolia.com

Gerade relativ junge Patienten mit elektrischen Implantaten zur Herzunterstützung stellen gelegentlich die Frage, ob und welche sportliche Betätigung mit welcher Intensität bei ihnen erlaubt sei.

Bei vier von zehn Patienten mit Herzschrittmacher ist weder die systolische Funktion des Herzens eingeschränkt, noch treten Herzinsuffizienz-Symptome auf. Es sei daher "sachlich nicht gerechtfertigt", beschwerdefrei Sport treibenden Schrittmacherträgern hohe Belastungsintensitäten zu verbieten, meint Privatdozent Dr. Michael Kindermann vom Universitätsklinikum des Saarlandes in Homburg/Saar in der "Zeitschrift für Sportmedizin" (2010; 61: 241). Zumindest dann, wenn in der jeweiligen Sportart das Gerät fehlerfrei funktioniert, keine Arrhythmien auftreten und die Herzfrequenz adäquat steigt.

Um dies nachzuweisen, empfiehlt der Kardiologe außer einer symptomlimitierten Ergometrie auch die EKG-Registrierung während des Sports. Damit ließen sich latente Schrittmacherfehlfunktionen aufdecken und Fehlprogrammierungen vermeiden. Bei körperlich aktiven Schrittmacherpatienten sollten entsprechend programmierbare Geräte ausgewählt werden, die den Herzfrequenzanstieg unter körperlicher Belastung ermöglichen, lautet Kindermanns Empfehlung an kardiologisch tätige Kollegen. Selbst leichter Tauchsport sei möglich, wenn die maximal zulässigen Druckbelastungen des gesamten Schrittmachersystems, also Aggregat und Elektroden, beachtet würden.

Anders sieht es allerdings bei Herzschrittmacherpatienten mit strukturellen Herzschäden aus, zum Beispiel bei koronarer Herzerkrankung (KHK) oder linksventrikulärer systolischer Dysfunktion. Bei ihnen dürfen frequenzadaptive Schrittmachersysteme nur mit Vorsicht und nach individuellen Tests genutzt werden. Dabei muss die maximal erzielte Sensorfrequenz unterhalb der Ischämieschwelle liegen.

Auch Patienten mit implantierbarem Kardioverter-Defibrillator (ICD) haben meist eine schwere strukturelle Herzerkrankung, meist eine KHK - aber nicht alle! "Etwa ein Fünftel aller ICD-Patienten weisen keine relevante linksventrikuläre Dysfunktion und keine Herzinsuffizienzsymptomatik auf", so Kindermann. Nichtkompetitives, leichtes körperliches Training könne daher im Einzelfall erlaubt werden. Das hängt auch vom Arrhythmie-Typ ab.

Patienten mit dilatativer Kardiomyopathie zum Beispiel, die primärprophylaktisch den ICD erhalten haben, dürfen auf moderatem bis hohem Belastungsniveau laufen, Fahrrad fahren oder schwimmen.

Prinzipiell können körperliche Aktivitäten natürlich Arrhythmien und ICD-Entladungen triggern. Alle Aktivitäten, bei denen ein plötzlicher Bewusstseinsverlust mit hoher Eigen- oder Fremdgefährdung verbunden ist, kommen daher nicht infrage. Ebenso wenig Sportarten, bei denen die Implantate mechanisch beschädigt werden können, also Kontaktsportarten, aber auch Gewichtheben, Golf oder Tennis. Denn bei einseitig hoher Belastung der oberen Extremität werden Schrittmacher- und Defibrillatorsonden im Verlauf zwischen erster Rippe und Schlüsselbein unter Umständen geschädigt.

Ist das Bedürfnis, später weiter Sport treiben zu wollen, vor der ICD-Implantation bekannt, können gegebenenfalls die Seite der Implantation und der venöse Zugang individuell angepasst werden.

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