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Masernwelle

Berliner Kinderärzte dürfen Erwachsene impfen

Um der Masernwelle in Berlin Herr zu werden, dürfen Pädiater nun auch Erwachsene impfen. Und Frauenärzte auch begleitende Männer. Aus immer mehr Bundesländern werden Masernfälle gemeldet.

Veröffentlicht:

NEU-ISENBURG. Seit Oktober dauert die Masernwelle in Berlin an. Eltern können sich deswegen ab sofort auch beim Kinderarzt gegen Masern impfen lassen und Frauenärzte können auch begleitende Männer impfen. Die KV gab grünes Licht, die fachfremden Leistungen abrechnen zu können.

So sollen unkompliziert Impflücken in der Bevölkerung geschlossen werden.

Dem Berliner Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGeSo) wurden bis zum Montag 931 Masern-Fälle seit Beginn des Ausbruchs im Herbst gemeldet.

"Erstmals seit langem hatten wir aber nur neun neue Fälle von einem Tag zum nächsten", berichtete LAGeSo-Sprecherin Silvia Kostner.

Zu Wochenbeginn hatten die täglichen Zuwächse teils noch bei mehr als 20 gelegen. Dennoch sei es zu früh, von einem Abklingen der Welle zu sprechen.

Im Februar starb ein Kleinkind an den Folgen der Infektion. Ein Viertel der Berliner Patienten musste stationär im Krankenhaus behandelt werden.

Mehr Fälle in Thüringen, Sachsen und Bayern

In Thüringen ist die Zahl der Masern-Infektionen sprunghaft angestiegen. Bis zum Freitag seien in dem Freistaat 52 Masernfälle bekannt geworden, teilte das Gesundheitsministerium in Erfurt mit.

Der Grund für den Anstieg liege im Masern-Ausbruch an einer Erfurter Waldorfschule. Allein dort erkrankten seit Ende Februar 36 Schüler im Alter von 7 bis 15 Jahren. Nach Pressemeldungen war dort etwa ein Drittel der Kinder nicht gegen Masern geimpft.

Auch Sachsen hatte in der vergangenen Woche von einer steigenden Masernzahl berichtet. Ebenso häufen sich Masernfälle in Bayern, berichtet das Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) in Erlangen.

In diesem Jahr seien bereits 75 Fälle gemeldet worden und damit 35 mehr als im Vorjahreszeitraum. Schwerpunkt der Masern-Infektionen ist nach Erkenntnissen des Landesamtes in Oberbayern.

Die Behörde sieht dafür im Wesentlichen zwei Gründe: Zum einen sei die Bevölkerungsdichte dort besonders groß. Zum anderen gebe es dort einige Regionen mit besonders großen Impflücken. (eis/dpa)

Lesen Sie dazu auch: Fachfremde Leistung: Wer darf wen impfen?

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Kommentare
Helmtrud Harnack 31.03.201513:15 Uhr

Das Kind starb nachweislich an Masern

Danke für den Link. Es ist allerdings ein vorläufiger Obduktionsbericht. Unbekannt ist, die Infektionsquelle zu Masern bei Nichtimpfung gegen Masern. Wäre das Kind gegen Masern geimpft worden und verstorben, wäre ein Impfschaden als Auslöser für den Todesfall sicher abgelehnt worden. So hat ursächlich laut dem Bericht Masern wohl die Grundkrankheit bei einem geschwächten Kind verstärkt – Prinzip: Ursache und Wirkung, bestehende Grundkrankheit. Siehe u.a. Kommentar zu Aufklärung allein macht nicht immun vom 30.03.15. Dort ist leider ein Tippfehler zum Grundgesetz, es muss heißen Art. 3, nicht Art. 23.
Nochmals Danke.

Siegfried Hauswirth 31.03.201507:43 Uhr

Das Kind starb nachweislich an Masern

Frau Harnack, ich weiß nicht, warum Sie in Zweifel ziehen, dass das Kind an Masern gestorben ist. Bitte lesen Sie den folgenden Beitrag.

http://www.rbb-online.de/panorama/beitrag/2015/02/masern-berlin-debatte-um-impfung-nach-todesfall-jonitz.html

Helmtrud Harnack 30.03.201517:21 Uhr

Helmtrud Harnack

Die Todesfolge des Kleinkindes in Berlin wegen einer Masernerkrankung dürfte sich dahingehend nicht bestätigt haben, da das Kleinkind, ein Säugling, eine schwere Herzerkrankung hatte. Die Masernerkrankung dürfte die ursächliche Krankheit verstärkt haben. Das Prinzip Ursache und Wirkung sollte bei Infektionskrankheiten und möglichen Impfschädigungen immer beachten werden.

Thomas Prouschil 30.03.201516:02 Uhr

Nanu?

Aber wieso sollten Pädiater Erwachsene nicht impfen dürfen - auch außerhalb dieser Masernwelle?

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