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Vogelgrippe - Tips für den Notfall

MÜNCHEN (sto). Bayern hat seine Notfallplanung für das Auftreten von Seuchen um Grippe- und Vogelgrippe-Notfallpläne erweitert. Für niedergelassene Ärzte und Klinikärzte wurde zum Beispiel ein Ablaufplan entwickelt. Er regelt unter anderen das Vorgehen bei einem Verdachtsfall, Schutzmaßnahmen, die Impfvorsorge und die Verteilung antiviraler Medikamente.

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Auch wenn es in Europa bislang noch nicht vorgekommen ist, daß sich ein Mensch mit dem Vogelgrippevirus infiziert hat und das Virus bislang auch noch nicht von Mensch zu Mensch übertragen wurde, ist eine frühzeitige, fundierte Vorsorge unabdingbar, so die Meinung von Bayerns Gesundheitsminister Werner Schnappauf (CSU).

Bei Ausbruch einer Influenza-Pandemie müsse nach Angaben des Ministeriums bundesweit mit acht bis 16 000 schwerkranken Grippe-Patienten pro Woche gerechnet werden. Nach dem Szenario des Nationalen Pandemieplanes könnten sich über 30 Prozent der 12,3 Millionen Einwohner Bayerns infizieren und rund die Hälfte davon, also zwei Millionen zum Arzt gehen. Davon würden 54 000 aufgrund der Schwere der Erkrankung ins Krankenhaus eingewiesen werden, 14 000 Menschen könnten sterben.

Für eine solche Situation nennt der neue Influenza-Pandemie-Rahmenplan Maßnahmen wie Schließungen von Kindergärten und Schulen oder Absagen von Großveranstaltungen. Darüber hinaus werden der Bevölkerung allgemeine Hygieneregeln empfohlen, etwa die Verwendung von Einmaltaschentücher, regelmäßiges Händewaschen sowie das Vermeiden von Händeschütteln, Anhusten oder Anniesen.

Im Pandemierahmenplan ist auch die Verteilung von 1,9 Millionen Therapie-Einheiten antiviraler Arzneimittel geregelt. Das Land hat dafür 22,4 Millionen Euro ausgegeben. Am Dienstag hat das Kabinett beschlossen, den Medikamentenvorrat aufzustocken, er soll im Notfall für 20 Prozent der Bevölkerung ausreichen.

Für den Fall, daß sich ein Mensch mit dem Erreger der Geflügelpest ansteckt, hat das Ministerium an Kliniken, Gesundheits- und Veterinärämter und Ärzteverbände eine spezielle Handlungsanleitung verschickt.

Wenn etwa ein Hausarzt einen Anfangsverdachts hat (Patient hat Fieber, Husten und/oder eine Dysponoe und der Patient war in den vergangenen sieben Tagen in einem Gebiet, in dem Vogelgrippe aufgetreten ist, unterwegs), muß der Arzt laut Plan dafür sorgen, daß ein Influenza A-Schnelltests gemacht wird, er muß das Gesundheitsamt verständigen und eine Speichelprobe zur Subtypisierung entnehmen. Erhärtet sich der Verdacht, muß der Patient isoliert und die Behandlung eingeleitet werden - selbstverständlich unter Beachtung des Infektionsschutzes für das medizinische Personal.

Dank dieser Anleitung sei bereits ein Fehlalarm vermieden worden, berichtete Schnappauf. So habe eine Ärztin in der Notaufnahme einen Patienten untersucht, der vom Hausarzt mit Verdacht auf Vogelgrippe eingewiesen worden ist. Die Ärztin konnte jedoch Entwarnung geben.

Handlungsleitfaden im Internet unter www.gesundheit.bayern.de

Lesen Sie auch: Bund und Länder stimmen ihre Pandemiepläne ab WHO: Eier und Fleisch von Geflügel sicher

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