Kindergesundheit

Mehr Rechte für Kinder in Kliniken!

Kranke Kinder haben ein Recht darauf, dass auf ihre Bedürfnisse eingegangen wird. Ökonomische Zwänge stehen dem im klinischen Alltag immer häufiger entgegen, heißt es beim 1. Deutschen Kindergesundheitsgipfel. Experten fordern eine Umkehr.

Wolfgang GeisselVon Wolfgang Geissel Veröffentlicht:
Bei der Versorgung von kranken Kindern gibt es Luft nach oben.

Bei der Versorgung von kranken Kindern gibt es Luft nach oben.

© WavebreakmediaMicro / stock.adobe.com

TUTZING. Die Ökonomisierung der Medizin bedroht die kindgerechte Versorgung auf hohem Niveau. Sie erschwert außerdem die Umsetzung der Kinderrechte im klinischen Alltag.

Das wurde beim 1. Deutschen Kindergesundheitsgipfel deutlich, der bis Dienstag an der Akademie für Politische Bildung Tutzing stattfand.

Dort haben Teilnehmer das Vorhaben der Bundesregierung aufgegriffen, Kinderrechte in der Verfassung zu verankern. Diskutiert wurde, wie man kranken Kindern künftig besser zu ihrem Recht verhelfen kann.

Veranstaltet wurde der Gipfel in Kooperation mit den deutschen Universitätskinderkliniken und dem „Netzwerk zur Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention e.V.“

"Man kann sie nicht durchtakten"

„Die Medizin unterwirft sich immer mehr einem Denken, das aus der industriellen Produktionslogik kommt. Es geht um die Prinzipien der Effizienz und Produktionssteigerung“, hat Professor Christoph Klein, Direktor des Dr. von Haunerschen Kinderspitals in München, kritisiert: „Das ist ein Problem in der Betreuung kranker Kinder – man kann sie nicht durchtakten.“

Für die Betreuung von Kindern brauche es mehr Zeit und Geld, aber genau das fehle in Kinderkliniken.

Wenn aber Ärzte etwa schwere Krankheiten oder Therapien kindgerecht erklären, dann hätten Kinder ein Recht darauf, dass Ärzte sich die Zeit dafür nehmen können. Das gelte auch, wenn die Zeit für Untersuchungen aufgrund von Ängsten länger dauert als bei Erwachsenen.

„Auch wenn eine kindliche Versorgung teurer ist, vom Kind her gedacht müsste das akzeptiert werden; das heißt, die Versichertengemeinschaft müsste das dann bezahlen“, so Professor Jörg Maywald aus Berlin, der bei der Tagung das Netzwerk zur Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention als Sprecher vertrat.

Rechte von Kindern ins Grundgesetz

In Politik und Medien würden die Besonderheiten der Kindermedizin bisher kaum berücksichtigt, wurde kritisiert. Die Regierungsparteien haben sich im vergangenen Jahr im Koalitionsvertrag jedoch verpflichtet, die Rechte von Kindern ins Grundgesetz aufzunehmen.

Für das Gesundheitswesen ergeben sich daraus Fragen die von den Experten diskutiert wurden: Welche Bedeutung hat das für die Kindermedizin? Lässt sich dadurch die Situation kranker Kinder verbessern? Und welche juristischen Auswirkungen ergeben sich dadurch?

Dabei haben Ärzte, Juristen, Politiker und andere Experten über konkrete Herausforderungen und ethische Fragen diskutiert, etwa über notwendige Pflegeschlüssel, eine angemessene psychosoziale Versorgung und die notwendigen Kapazitäten dafür in der Krankenhausplanung.

Wir haben den Beitrag aktualisiert am 30.04.2019 um 18:06 Uhr.

Lesen Sie dazu auch den Kommentar: Kinderrechte gehören ins Grundgesetz

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