Bundestag will den Flickenteppich regionaler Krebsregister beenden

BERLIN (ble). Der Bundestag befasst sich voraussichtlich im März mit einem Gesetzentwurf zur Einrichtung eines nationalen Krebsregisters am Robert-Koch-Institut in Berlin. Ziel ist eine verbesserte bundeseinheitliche Erfassung von Krebsleiden auf der Grundlage der Krebsregister der Bundesländer.

Veröffentlicht:
Die Bundesregierung plant ein Register für alle.

Die Bundesregierung plant ein Register für alle.

© Foto: Olaf Schmitz@www.fotolia.com

Bislang ergibt sich aufgrund unterschiedlicher länderspezifischer Regelungen zum Meldemodus (Meldepflicht versus Melderecht) und dem Recht, auf eine flächendeckende Erfassung zu verzichten, bei der Krebsregistrierung nach Ansicht der Bundesregierung ein heterogenes Bild. Die Kosten für ein nationales Krebsregister veranschlagt die Bundesregierung mit einer halben Million Euro jährlich.

Mitte des vergangenen Jahrs hatten die Bundesregierung und medizinische Fachgesellschaften bereits einen nationalen Aktionsplan gegen Krebs vorgelegt (wir berichteten). Dieser sieht in einer ersten Phase bis 2011 vier Schwerpunkte vor: So sollen die Programme zur Krebsfrüherkennung weiterentwickelt, die Versorgungsstrukturen verbessert und die Behandlung stärker nach Qualitätsstandards und Leitlinien erfolgen. Außerdem sollen Arzneimittel und diagnostische Verfahren effizienter eingesetzt werden. Schließlich soll sich die Medizin stärker am Patienten orientieren und dabei auch psychosoziale Angebote integrieren. Mitte des Jahres wollen die eingesetzten Arbeitsgruppen erste Ergebnisse ihrer Beratungen vorlegen.

In späteren Phasen will die Regierung die Primärprävention, die Krebsforschung und den umwelt- und arbeitsplatzbezogenen Krebsschutz unter die Lupe nehmen. Trotz Ausgaben in Milliardenhöhe sterben in Deutschland vergleichsweise noch immer mehr Menschen an Krebs als in anderen Industrieländern.

Schlagworte:
Mehr zum Thema

National Cancer Patient Survey

Großbritannien: Zu wenig Zeit für Krebspatienten

Onkologie 2050

Onkologie der Zukunft: Alltagswissen integrieren!

ESMO-Leitlinien-Update

Enfortumab Vedotin neuer First-Line-Standard gegen Urothel-Ca.

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen
Lesetipps
Das Maximum in Europa für die Facharztweiterbildung seien fünf Jahre, das Minimum drei Jahre. „Nur so als Überlegung, ob und wo man reduzieren könnte“, sagte Prof. Henrik Herrmann (links), der zusammen mit Dr. Johannes Albert Gehle (rechts) den Vorsitz der Ständigen Konferenz „Ärztliche Weiterbildung“ der Bundesärztekammer innehat.

Beschluss des 128. Deutschen Ärztetags

Die ärztliche Weiterbildung soll schlanker werden