Schmerzexperten warnen

Cannabis ist kein Allheilmittel bei Schmerzen

Lediglich bei einem Bruchteil der Erkrankungen mit chronischen Schmerzen ist bislang erwiesen, dass cannabisbasierte Arzneimittel tatsächlich helfen – so die Kritik von Experten im Vorfeld des Deutschen Schmerzkongresses.

Veröffentlicht:
Die Nachfrage nach medizinischem Hanf ist hoch. Doch welche Patienten tatsächlich von cannbishaltigen Arzneien profitieren, ist nach Expertenmeinung unklar.

Die Nachfrage nach medizinischem Hanf ist hoch. Doch welche Patienten tatsächlich von cannbishaltigen Arzneien profitieren, ist nach Expertenmeinung unklar.

© M.Dörr & M.Frommherz / stock.adobe.com

MANNHEIM. Seit März 2017 stehen Patienten mit schwerwiegenden Erkrankungen durch eine Gesetzesänderung nun auch cannabisbasierte Arzneimittel zur Schmerzlinderung zur Verfügung. Die Deutsche Schmerzgesellschaft e.V. und die Deutsche Migräne- und Kopfschmerzgesellschaft e. V. (DMKG) weisen in einer Pressemitteilung allerdings darauf hin, dass die Wirksamkeit von cannabisbasierten Arzneimittel nur bei einem Bruchteil der Erkrankungen mit chronischen Schmerzen erwiesen ist. Von einer Eigentherapie mit Cannabisblüten raten die Experten ausdrücklich ab, da die Dosierungen ungenau seien und es zu unerwünschten, gesundheitsschädlichen Nebenwirkungen kommen könne.

"Es besteht keine ausreichende Evidenz, dass cannabisbasierte Arzneimittel in der Therapie bei Tumorschmerzen, rheumatischen und gastrointestinalen Schmerzen oder bei Appetitlosigkeit bei Krebs und AIDS wirksam sind", erklärt Professor Winfried Häuser, Kongresspräsident und Ärztlicher Leiter des Schwerpunktes Psychosomatik am Klinikum Saarbrücken in der Mitteilung. Häuser wertete zusammen mit Kollegen aus insgesamt 750 identifizierten Studien elf systematische Übersichten zu diesem Thema aus, die zwischen Januar 2009 bis Januar 2017 erschienen sind.

Evidenz nur bei neuropathischen Schmerzen

Die Forscher kommen in der aktuell im Deutschen Ärzteblatt veröffentlichten Arbeit zu dem Ergebnis, dass keine ausreichende Evidenz für cannabisbasierte Arzneimittel (Dronabinol, Nabilon, Medizinalhanf, THC/CBD-Spray) bei Tumorschmerzen, rheumatischen und gastrointestinalen Schmerzen besteht. Auch positive Effekte bei Appetitlosigkeit, unter der Krebspatienten und Menschen mit AIDS häufig leiden, sind nach der wissenschaftlichen Auswertung nicht erwiesen. Eine ausreichende Quantität der Evidenz bestehe nur beim neuropathischen Schmerz, so Häuser.

Die intensive Medienberichterstattung über Cannabis bei Schmerzen habe dazu geführt, dass zum Teil auch Kopfschmerzpatienten eine Verordnung vehement einforderten, berichtet Privatdozentin Dr. Stefanie Förderreuther, Präsidentin der Deutschen Migräne- und Kopfschmerzgesellschaft (DMKG) e. V.. Doch auch in diesem Bereich sei die Studienlage noch zu dürftig, als dass eine reguläre Behandlung mit Cannabinoiden empfohlen werden könne.

Wirkeffekte je nach Krankheitsbild unklar

Die Experten weisen darauf hin, dass die weibliche Hanfpflanze Cannabis sativa etwa 500 verschiedene Komponenten enthalte, davon circa 100 Cannabinoide. Die medizinische Wirksamkeit bei Schmerzlinderung und Entzündungen sei zwar von zwei Cannabinoiden, nämlich Tetrahydrocannabinol (THC) und Cannabidiol (CBD), in Einzelfällen und durch einige klinische Studien erwiesen. Doch die Wirkeffekte auf den menschlichen Körper seien noch weitgehend unerforscht.

"Es müssen zunächst für jedes Krankheitsbild methodisch gut gemachte randomisierte plazebokontrollierte Studien vorliegen, die den gewünschten Effekt einer Schmerzlinderung belegen und die Art, Schwere und Häufigkeit von Nebenwirkungen wie zum Beispiel Verwirrtheit oder Psychosen erfassen", betont daher Förderreuther in der Mitteilung. Häuser ergänzt: "Es ist darüber hinaus sehr wichtig, verschiedene Formen von cannabishaltiger Medizin zu unterscheiden."

Es gibt 14 Sorten Cannabisblüten

Derzeit seien 14 Sorten Cannabisblüten auf Rezept erhältlich. Die Konzentration des in dem Medizinalhanf enthaltenen Tetrahydrocannabinols (THC) liege dabei zwischen 1 und 22 Prozent, die des Cannabidiols (CBD) zwischen 0,05 und 9 Prozent. Erschwerend komme hinzu, dass uns Dosierungsangaben für einzelne Indikationen fehlen.

Die Deutsche Schmerzgesellschaft e.V. begrüßt dennoch die Gesetzesänderung des Bundestags. Sie hebe nun die bisherige Barriere bei der Kostenerstattung von cannabishaltigen Rezeptur- und Fertigarzneimitteln auf. "Wichtig ist allerdings, dass Cannabinoide nicht als isoliertes Therapieverfahren, sondern in Kombination mit physiotherapeutischen und schmerzpsychotherapeutischen Verfahren genutzt werden", fordern Häuser und Förderreuther. Jede Form einer Eigentherapie lehnen die Experten wegen unüberschaubaren Nebenwirkungen durch drohende Dosis-Schwankungen ab. (run)

Mehr zum Thema

CRPS-Therapie

Was bringen Bisphosphonate beim komplexen regionalen Schmerzsyndrom?

Das könnte Sie auch interessieren
Was die MS-Behandlung auszeichnet

© Suphansa Subruayying | iStock

Lebensqualität

Was die MS-Behandlung auszeichnet

Anzeige | Merck Healthcare Germany GmbH
Unsichtbare MS-Symptome im Fokus

© AscentXmedia | iStock

Lebensqualität

Unsichtbare MS-Symptome im Fokus

Anzeige | Merck Healthcare Germany GmbH
Kommentare
* Hinweis zu unseren Content-Partnern
Dieser Content Hub enthält Informationen des Unternehmens über eigene Produkte und Leistungen. Die Inhalte werden verantwortlich von den Unternehmen eingestellt und geben deren Meinung über die Eigenschaften der erläuterten Produkte und Services wieder. Für den Inhalt übernehmen die jeweiligen Unternehmen die vollständige Verantwortung.
Sonderberichte zum Thema
Abb. 1: Wirksamkeit in der klinischen Praxis von Brivaracetam über 12 Monate (alle Formen fokaler Anfälle)d

© Springer Medizin Verlag, modifiziert nach [3]

Zusatzbehandlung fokaler Epilepsien

Effektivere Anfallskontrolle in der Kombinationstherapie

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: UCB Pharma GmbH, Monheim
Zielgerichtete Interleukin-23p19-Inhibition

© Oleh / stock.adobe.com

Chronisch-entzündliche Darmerkrankungen

Zielgerichtete Interleukin-23p19-Inhibition

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Lilly Deutschland GmbH, Bad Homburg v.d.H.
Abb. 2: ADA und nAb unter AVT05 und Referenz-Golimumab bis Woche 16

© Springer Medizin Verlag, modifiziert nach [3]

Colitis ulcerosa

Das erste Golimumab-Biosimilar erweitert die Therapieoption bei entzündlichen Erkrankungen

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Advanz Pharma GmbH, München
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Datenschutz im Praxisalltag

ePA 2026: Schutzlücken bleiben – wie sie im Alltag umschifft werden können

Kollegialer Rat

Empfehlungen für das Überbringen schlechter Nachrichten

Lesetipps
Eine junge Person hält die hand einer älteren Person in der Hand.

© openlens / Stock.Adobe.com

„Unser ältester Patient ist 86!“

Erwachsen mit Mukoviszidose: Versorgung muss sich anpassen