Verurteilter Professor stimmt Erkennungsdienst zu

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GÖTTINGEN (pid). Der Streit um die Vornahme einer erkennungsdienstlichen Behandlung bei einem Professor der Göttinger Universitätsmedizin hat eine neue Wendung genommen.

Der Wissenschaftler habe seine Klage zurückgenommen, teilte eine Sprecherin des Göttinger Verwaltungsgerichts mit. Der Professor, der rechtskräftig wegen des Besitzes von Kinderpornografie verurteilt ist, hatte gegen eine Anordnung der Polizeidirektion Göttingen geklagt.

Diese hatte ihm eine Vorladung geschickt, um von ihm Fingerabdrücke zu nehmen und Porträtaufnahmen zu fertigen, die gespeichert werden sollten. Der Professor hatte dies abgelehnt, weil er dies als Eingriff in seine Persönlichkeitsrechte betrachtete. Beruflich ist der Fall für den Professor noch nicht ausgestanden. Die Universität hat ihn suspendiert und Klage auf Entlassung aus dem Beamtenverhältnis erhoben.

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