Fundsache

Lieber gleich zum Tierarzt?

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Dem Ombudsmann für die private Krankenversicherung kommen immer wieder seltsame Dinge unter, wenn sich PKV-Kunden bei ihm beschweren. Doch die Unterlagen, die ihm ein Versicherter im vergangenen Jahr geschickt hat, haben selbst Dr. Helmut Müller erstaunt. "Ein Arzt hat eine komplette Behandlung nach der Gebührenordnung für Tierärzte abgerechnet", berichtet Müller.

Den Versicherer brauchte der Ombudsmann kaum um eine Stellungnahme zu bitten, warum der die Kosten nicht erstattet hat. "Ich habe den Versicherten angerufen und gefragt, ob er sich selbst oder seine Katze hat behandeln lassen." Doch der Kunde hatte Pech: Die Beschwerde gegen den Versicherer war nicht berechtigt und gegen den Arzt kann der Ombudsmann nicht vorgehen. Ob sich der Patient einen neuen Arzt gesucht hat oder künftig gleich zum Tierarzt geht, ist nicht bekannt. (iss)

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