HINTERGRUND

Wenn ein türkischer Patient über Bauchschmerzen klagt, könnte dies ab heute Folge des Ramadan sein

Von Fikret Cerci Veröffentlicht:

Heute beginnt der muslimische Fastenmonat Ramadan. Angesichts der etwa 3,2 Millionen in Deutschland lebenden Muslime sollten sich auch hierzulande praktizierende Ärzte auf mögliche medizinische Folgeerscheinungen einstellen.

  • Fasten im Ramadan:

Das muslimische Fasten bezieht sich nicht auf die Art der Speisen, sondern auf die Tageszeit, zu der man sie zu sich nimmt. Es beinhaltet den Verzicht auf flüssige und feste Nahrung, aufs Rauchen und den Geschlechtsverkehr von der Morgendämmerung bis zum Sonnenuntergang. Nicht alle Muslime fasten, aber fast alle (selbst Nichtgläubige) respektieren den Ramadan.

  • Medizinische Probleme:

Während der Fastenzeit können medizinische Probleme auftreten. Einige Menschen könnten wegen Schlafentzugs, Hunger und Nikotin-entzugs am Tag (bei Rauchern) aggressiv reagieren, andere haben Kreislaufbeschwerden oder leiden unter Konzentrationsschwächen.

Wenn ein aus der Türkei stammender Patient in der Zeit des Ramadan etwa über unklare Bauchschmerzen und orthostatische Beschwerden klagt, sollten Hausärzte gezielt danach fragen, ob er oder sie gerade fastet. Ein weiteres Problem während des Ramadan könnte sein, daß Arzt-Termine am Abend nicht eingehalten werden, weil sie in die Zeit des Abendessens nach dem Fasten tagsüber gelegt worden sind.

  • Einnahme von Medikamenten

Für praktizierende Muslime sind die regelmäßige Medikation und einige medizinische Interventionen beim Fasten kaum möglich. Nach Ansicht der hanefitischen Schule, der die meisten in Deutschland lebenden Muslime angehören, können beim Fasten Injektionen, Infusionen, Nahrungszufuhr durch künstliche Ernährung, Nasen- und Ohrentropfen nicht verabreicht werden. Dagegen sind Zahnpflege (mit der Bürste), Blutabnahmen sowie die Benutzung von Hautcremes und Augentropfen erlaubt. Nach Sonnenuntergang darf jegliche Arznei (alkoholfrei) eingenommen werden.

  • Krankheit und Ramadan:

Der Krankheitsgrad entscheidet mit, ob gefastet werden darf oder nicht. Wenn zum Beispiel durch das Fasten oder die Unterlassung der Medikation Lebensgefahr besteht, ist Muslimen kein freier Raum für eine Gewissensentscheidung gelassen. Denn ein durch das Fasten verursachter Tod ist als Suizid zu interpretieren, der im Islam kategorisch verboten ist.

Die religiöse Aufklärung darf nicht das Ziel haben, den Patienten zu einer Handlung oder einem Verzicht zu überreden. Sie soll ihn sachgerecht und unparteiisch informieren. Am Ende soll er selbst seine Gewissensentscheidung treffen. Bei weniger bedrohlichen Erkrankungen, bei denen eine therapeutische Intervention verschiebbar ist, kann sie nach Absprache mit dem Patienten auf die Zeit nach dem Ramadan verschoben werden.

Im Koran wird ausdrücklich betont, daß Kranke von der Fastenpflicht ausgenommen sind, ohne daß jedoch Grenzen detailliert beschrieben werden (Sure 2/ 184-185). Viele Menschen mit Diabetes etwa möchten dennoch gerne an diesem religiösen Ritual teilnehmen. Im Gespräch mit diesen Patienten sollten Ärzte die medikamentöse Behandlung auf die veränderte Mahlzeitenfrequenz während der Fastenzeit abstimmen, um den Blutzuckerspiegel auch während der langen Nahrungskarenz über den Tag konstant zu halten.

  • Ausnahmen von der Fastenpflicht:

Einige Menschen sind von der Fastenpflicht ausgenommen: chronisch Kranke, Kinder, schwache und alte Menschen, die gesundheitlich nicht mehr in der Lage sind zu fasten, stillende und schwangere Frauen, wenn die Gefahr besteht, daß die Mutter oder das Kind Schaden nehmen, menstruierende Frauen und Frauen im Wochenbett. Schwangere Frauen und solche, die in der Stillphase oder im Menstruationszyklus sind, müssen das Fasten später nachholen. Auch Reisende dürfen mit dem Fasten aussetzen, müssen die Fastenzeit aber auch nachholen.

  • Ernährungstips:

Ärzte könnten den fastenden Muslimen spezielle Ernährungstips mit auf den Weg geben. So wird empfohlen, während des Ramadan keine schwere Kost zu sich zu nehmen. Als allgemeine Regeln gelten: Gebratene und fette Speisen vermeiden, Verzicht auf Nahrungsmittel, die zu viel Zucker enthalten (hier soll man besser stärkehaltige Nahrung wählen), Verzicht auf übermäßiges Essen insbesondere in der Morgendämmerung. Vor dem Fastenbeginn morgens sollte man nicht zuviel Tee oder Kaffee trinken, um Flüssigkeits- und Salzverlust zu vermeiden. Schließlich empfiehlt es sich, abends beim Fastenbrechen viel Flüssigkeit und Obstsäfte zu sich zu nehmen.

Dr. Fikret Cerci wurde in der Türkei geboren und ist Kinder- und Jugendarzt in Detmold.



STICHWORT

Fastenmonat Ramadan

Das Wort Ramadan ist arabischen Ursprungs. Der Ramadan ist der neunte Monat des Mondkalenders, in dem Mohammed mit 40 Jahren sein erstes Offenbarungserlebnis hatte. Das Fasten im Monat Ramadan gehört zu den sogenannten fünf Säulen des Islam. Der Ramadan dauert in diesem Jahr vom 15. Oktober bis zum 13. November. Anschließend kommt das dreitägige Ramadan-Fest vom 14. bis 16. November. Wegen des Mondkalenders verschiebt sich der Ramadan-Monat jedes Jahr um etwa zehn Tage. So fällt der Ramadan im nächsten Jahr in die Zeit vom 4. Oktober bis zum 2. November.

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