TIPP DES TAGES
Mini-Job - Vorsicht vor der Steuerfalle!
Wer in seiner Praxis Angestellte auf 400-Euro-Basis hat, muss eine Steuerfalle beachten, um nicht unnötig zuzahlen zu müssen. In diesem Fall sollten Praxischefs darauf achten, dass es sich auch sozialversicherungsrechtlich um einen Minijob handelt, sonst steht für die Mitarbeiter die Steuerfreiheit auf dem Spiel, so der Bundesfinanzhof.
Dafür müssen alle Zahlungen berücksichtigt werden, die der Mitarbeiterin oder dem Mitarbeiter laut Tarif oder Vertrag zustehen. Gibt es Anspruch auf Urlaubs- oder Weihnachtsgeld, zählen diese Sonderzahlungen zum Einkommen dazu - auch dann, wenn sie gar nicht ausgezahlt werden. Wird die 400-Euro-Grenze dadurch überschritten, ist die Beschäftigung lohnsteuerpflichtig!
Urteil des BFH, Az.: VI R 57/05