Genitialverstümmelung soll ins Strafgesetzbuch
WIESBADEN/STUTTGART (fst). Die Länder Hessen und Baden-Württemberg wollen Genitialverstümmelung bei Frauen und Mädchen unter Strafe stellen lassen. Die Justizminister Jörg-Uwe Hahn (Hessen) und Ulrich Goll (Baden-Württemberg) haben dazu am Donnerstag einen Gesetzentwurf vorgestellt.
Der geplante Paragraf 226a Strafgesetzbuch sieht für Genitialverstümmelung eine Freiheitsstrafe "nicht unter zwei Jahren" vor. Wegen der lebenslangen körperlichen und seelischen Folgen für die Opfer müsse das Strafmaß über das für Körperverletzung hinausgehen, hieß es.