Fehlende Masernimpfung

Ausschluss vom Unterricht ist rechtens

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BERLIN. Berlins Gesundheitsämter dürfen Schüler ohne Masern-Impfschutz vorübergehend vom Unterricht ausschließen. Das entschied das Berliner Verwaltungsgericht am Freitag.

Das Verbot, eine Schule zu betreten, zähle zu Schutzmaßnahmen, teilte das Gericht am Freitag mit. Behörden dürften sie zur Verhinderung übertragbarer Krankheiten wie Masern ergreifen. Allein im Bezirk Tempelhof-Schöneberg seien sechs Schulen von Masern betroffen.

In der Hauptstadt rollt seit Oktober die größte Masernwelle seit 2001. Am Freitag waren beim Landesamt für Gesundheit und Soziales insgesamt 797 Fälle erfasst. Das waren allein seit Montag 75 neue Meldungen. (dpa)

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Kommentare
Dr. Rüdiger Storm 18.03.201511:19 Uhr

Verstand?

Alleine das es eine Klage wegen Schulbesuchsverbot bei Impfverweigerung gibt, zeigt schon die erreichte Dekadenz in der Gesellschaft.

Dr. Wolfgang P. Bayerl 17.03.201515:38 Uhr

bravo verehrtes Verwaltungsgericht!!!

Vernunft, wozu Politiker heute nicht mehr fähig sind.
Gesetze für Vernunft gibt es genug (IfsG), man muss sie nur anwenden.

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