Patientenrechte

Kassen fehlt Transparenz

Eine Studie zeigt: Bürger fühlen sich zwar gut von Ärzten informiert – nicht aber genug von den Kassen.

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BERLIN. "Viele Bürger sind gut über ihre Rechte als Patienten informiert – damit habe ich nicht gerechnet." Mit diesen Worten kommentierte der Patientenbeauftragte der Bundesregierung, Karl-Josef-Laumann, die Ergebnisse einer Studie zum Patientenrechtegesetz.

Um zu prüfen, ob das vor drei Jahren in Kraft getretene Gesetz tatsächlich wirkt, hatte Laumann das IGES Institut mit einer Untersuchung zum Stand der Umsetzung beauftragt. Hierfür wertete das Institut relevante Literatur, Rechtsprechung und Sekundärdaten aus und befragte Versicherte, Patienten sowie Verbände und Rechtsexperten.

Der Studie zufolge fühlen sich vier von fünf Befragten völlig oder eher ausreichend von ihren Ärzten informiert. Mit der Aufklärung vor einer Operation sind neun von zehn Befragten sehr zufrieden oder zufrieden. 88 Prozent gaben an, Informationen über eventuell nicht gedeckte Behandlungskosten zu erhalten.

Defizite auf verschiedenen Ebenen

Allerdings zeigen die Ergebnisse der Studie auch Defizite auf verschiedenen Ebenen: 21 Prozent der Befragten gaben an, Informationen über Behandlungsfehler nur auf Nachfrage erhalten zu haben. Nur 39 Prozent der Befragten wissen über die gesetzlichen Fristen, innerhalb deren die Krankenkassen Leistungsanträge bearbeiten müssen, Bescheid.

Nur 48 Prozent wissen zudem, dass die Krankenkasse bei einem Verdacht auf einen Behandlungsfehler per Gesetz unterstützend tätig werden muss. Und nicht zuletzt: Nur 62 Prozent der Befragten sind über die Pflicht der Ärzte zur Aufklärung über Behandlungsalternativen informiert.

"Behandlungsalternativen gehören zum guten Arzt-Patienten Gespräch dazu – wir müssen also scheinbar noch einmal mit den Ärzten ins Gespräch kommen", wandte sich Laumann mit Blick auf die Studienergebnisse an die Ärzteschaft. Gleichzeitig mahnte der Patientenbeauftragte der Bundesregierung an, Patientenunterlagen unverzüglich auf Nachfrage herauszugeben und nicht zurückzuhalten.

Offensiverer Umgang mit Informationen gefordert

Von den Kassen forderte Laumann einen offensiveren Umgang mit Information und Aufklärung. "Wenn Krankenkassen ihre eigenen Pflichten nur zögerlich wahrnehmen und die Versicherten nicht ausreichend informieren, untergräbt das alle Anstrengungen für ein gutes Mitarbeiter", kritisierte Laumann.

Die Befragung durch das IGES-Institut ergab noch ein weiteres Defizit: 60 Prozent der Befragten kennen sich nicht mit den Details des Patientenrechtegesetzes aus. Bei den Ärzten sieht es nicht viel besser aus: Einer Befragung aus 2015 zufolge kennen nur 32 Prozent das Gesetz vom Hörensagen. (mam)

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