Ambulantisierung der Versorgung

DKG startet Kampf um Deutungshoheit über „Ambulantisierung“

Die Deutsche Krankenhausgesellschaft facht eine Debatte über die von der Koalition gewünschte weitere Ambulantisierung der Versorgung an. Dafür nimmt sie die Hybrid-DRG aufs Korn. Dazu hat auch die Kassenärztliche Bundesvereinigung eine Meinung.

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Ambulante Behandlungen in Krankenhäusern auch durch Vertragsärzte nehmen zu. Abgerechnet werden sie via Hybrid-DRG. Die Krankenhausseite sieht dies kritisch.

Ambulante Behandlungen in Krankenhäusern auch durch Vertragsärzte nehmen zu. Abgerechnet werden sie via Hybrid-DRG. Die Krankenhausseite sieht dies kritisch.

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Berlin. Die politische Vertretung der Krankenhäuser tritt bei der Ambulantisierung der medizinischen Versorgung auf die Bremse. In einem am Donnerstag verbreiteten Positionspapier fordert die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) unter anderem die Aussetzung des Paragrafen 115f, der die Hybrid-DRG regelt.

Eine „politisch angeordnete“ Ausweitung der Hybrid-DRG ohne die im Gesetz vorgesehene Evaluation und ohne „tragfähigen ordnungspolitischen Rahmen“ sei keine Basis für die angestrebte Ambulantisierung. Notwendig sei eine vollständige Reform der gesetzlichen Regelungen

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Zudem seien die nach dem EBM finanzierten Leistungen (AOP) vollständig zu refinanzieren, mahnt die DKG an. An die Stelle der Hybrid-DRG solle dann ein „sektorspezifisches Kurzlieger-DRG-Modell unter Einbindung der Vertragsärzte“ treten, heißt es im Positionspapier. Mittels eines separat kalkulierten „Kurzlieger-DRG-Bereichs“ könnten Anreize zur dynamischen Verkürzung der Verweildauer bis hin zur ambulanten Versorgung ohne Übernachtung geschaffen werden.

Thema auch im Koalitionsvertrag adressiert

Dies bedeute sinkenden Aufwand für die Kliniken und sinkende Kosten für die Krankenkassen. Hintergrund des Vorstoßes ist, dass nach Auffassung der DKG ein sogenannter Kurzlieger-Bereich auf einer „differenzierten Kalkulation unter Berücksichtigung von Schweregraden, Sachkosten, Vor- und Nachbehandlung sowie strukturierter Qualitätssicherung“ beruhe.

Die aktuelle Hybrid-DRG-Finanzierung könne dies nicht leisten. Sie bedürfe einer Neuausrichtung auf geeignete Behandlungsfälle und einer Verankerung in der Krankenhausfinanzierung.

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Politisch ist das Thema adressiert: Union und SPD haben im Koalitionsvertrag vereinbart, die „sektorenunabhängigen Fallpauschalen“, also die Hybrid-DRG, weiter zu entwickeln und „umfassend“ zu ermöglichen.

Vieles an den Plänen zur Ambulantisierung sei unausgegoren oder von teils völlig überzogenen Vorstellungen vom Ausmaß ambulant möglicher Behandlungen in niedergelassenen Arztpraxen getrieben, begründete DKG-Vorstandsvorsitzender Dr. Gerald Gaß den Vorstoß.

In ihrem Positionspapier fordert die DKG eine „politisch verantwortungsvolle und strukturierte Weiterentwicklung der Ambulantisierung, die schrittweise auch zu Einsparungen für die Beitragszahler führt“.

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Der Vorstandsvorsitzende der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, Dr. Andreas Gassen, hat in dieser Woche dagegen einen raschen Ausbau der Ambulantisierung gefordert. In einem Gastbeitrag für den Newsletter „BibliomedManager“ nannte Gassen es ein Missverständnis zu glauben, dass unter Ambulantisierung ausschließlich der Ausbau ambulanter Leistungen an Krankenhäusern gemeint sei. Eine „komplette Öffnung der Krankenhäuser für ambulante Versorgung wäre zudem ineffizient“.

Das Ambulantisierungspotenzial wird unterschiedlich hoch eingeschätzt. So sieht eine Anfang vergangenen September veröffentlichte Analyse des Wissenschaftlichen Instituts der AOK (WIdO) das Potenzial, 60 Prozent der heute vollstationär behandelten Fälle einem „Ambulantisierungspotenzial“ zuzuordnen.

Das Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung (Zi) sieht alleine im AOP-Katalog rund ein Fünftel der Fälle, mithin etwa drei Millionen, auf der ambulanten Seite. (af)

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