Niedersachsen

Untergrenzen bei Personal ins Landesgesetz?

Personaluntergrenzen in Kliniken kommen – doch Niedersachsen geht das nicht schnell genug. Der Landesvater nimmt die Sache deshalb nun selbst in die Hand.

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HANNOVER. Niedersachsens Ministerpräsident Stephan Weil (SPD) will Personaluntergrenzen in Krankenhäusern des Landes gesetzlich festschreiben, kündigte er im Rahmen eines Fachgesprächs mit Betriebsräten niedersächsischer Kliniken in Hannover an. Im Anschluss an das Gespräch unterzeichnete Weil eine Erklärung für mehr Krankenhauspersonal.

Weil fordert den Bund auf, seine Gesetzgebungskompetenz zu nutzen und die Vorgaben für die Personalausstattung der Krankenhäuser auszuweiten und finanziell auszustatten. Gleichzeitig versprach er, im Rahmen der landesrechtlichen Möglichkeiten aktiv zu werden: "Solange es auf Bundesebene keine entsprechende gesetzliche Regelung gibt, wird eine SPD geführte Landesregierung unter meiner Führung die Möglichkeiten auf Landesebene nutzen und für die überfällige Finanzierung einer besseren Personalausstattung über die GKV eintreten", erklärte Weil. "Und wir werden in diesem Fall im Niedersächsischen Krankenhausgesetz Personalmindeststandards/Personaluntergrenzen für die Krankenhäuser festlegen, die die Träger und Kassen in die Pflicht nimmt."

Die Niedersächsische Krankenhausgesellschaft (NKG) sieht diesen Schritt kritisch. "Festlegungen von Personaluntergrenzen in einem Landeskrankenhausgesetz sind aus unserer Sicht nicht der geeignete Weg, solange nicht gleichzeitig eine klare Regelung zur Finanzierung getroffen wird und die objektive Umsetzbarkeit geklärt ist", kommentiert die NKG. Der Bundesgesetzgeber müsse dafür sorgen, dass die Krankenkassen ihrer Pflicht nachkommen und die Mehrforderungen an Personal auch entsprechend finanzieren, hieß es.

Starre Vorgaben behinderten den flexiblen Personaleinsatz und könnten Fachkräftemangel, kurzfristige Personalausfälle und steigenden Versorgungsbedarf nicht flexibel abbilden, hieß es. "Probleme der arbeitsmarktbedingten Verfügbarkeit und objektive Besetzungsunmöglichkeiten dürfen nicht zum Ausschluss aus der Versorgung führen", kritisiert die NGK. (cben)

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