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Bundesrat

Geringes Einkommen – dann sollen Verhütungsmittel bezahlt werden

Der Bundesrat macht sich dafür stark, dass Antikonzeptiva bei Sozialleistungsbezug nicht mehr aus der Pauschale für Gesundheitspflege finanziert werden müssen.

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BERLIN. Frauen mit geringem Einkommen sollen Verhütungsmittel nach Willen des Bundesrates künftig wieder in vollem Umfang erstattet bekommen. Einkommensschwache Frauen würden aus finanziellen Gründen zunehmend auf billigere und weniger sichere Verhütungsmittel umsteigen oder ganz auf Verhütung verzichten, heißt es in einer Mitteilung zur Begründung. Die Entschließung wird nun der geschäftsführenden Bundesregierung zugeleitet. Sie entscheidet, ob sie das Anliegen der Länder aufgreifen möchte.

Einige Länder und Kommunen würden bereits versuchen, dem über Fonds und Härtefallregelungen entgegenzuwirken. Erforderlich sei jedoch eine bundeseinheitliche Lösung, um für alle Frauen unabhängig vom Wohnort die gleichen Bedingungen zu schaffen. Dabei sollten die Ergebnisse eines vom Familienministerium geförderten Modellprojekts, bei dem die Verhütungskosten von Teilnehmerinnen aus Bundesmitteln bezahlt wurden, berücksichtigt werden. Die Einführung des GKV-Modernisierungsgesetzes kippte 2004 die Kostenübernahme von Verhütungsmitteln für Frauen im Sozialleistungsbezug. Seitdem müssen sie aus der Pauschale für Gesundheitspflege finanziert werden. Diese beträgt 15 Euro im Monat. (aze)

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