Streit um Rabattvertrag der Südwest-AOK
STUTTGART (fst/mwo). Ein Rabattvertrag zwischen der AOK Baden-Württemberg und der Roche Pharma AG ist nach Darstellung des Unternehmens Amgen von der Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt für unwirksam erklärt worden.
Dabei handele es sich um Antianämika zur Behandlung von Patienten mit nephrologischen und onkologischen Erkrankungen.
Die Krankenkasse habe den Rabattvertrag "ohne vorherige Ausschreibung oder Berücksichtigung anderer Anbieter" geschlossen, berichtet Amgen. Am 15. August habe die Vergabekammer das Vorgehen bei Abschluss des Rabattvertrags für nicht rechtskonform erklärt.
AOK-Vize Dr. Christopher Hermann nannte den Beschluss der Vergabekammer "grotesk" und kündigte an, Rechtsmittel beim Sozialgericht Stuttgart einzulegen.