Kartellamt rügt Apotheker
BERLIn (HL). Der Präsident des Bundeskartellamtes Dr. Bernhard Heitzer hat sich gegen ein Verbot des Versandhandels mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln ausgesprochen. Eine solche Forderung, die die Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände erhebt und die Gegenstand einer Gesetzesinitiative von Sachsen und Bayern ist, dienen nach Auffassung des Bundeskartellamtes nur dem Schutz konventionell arbeitender Apotheker. Deren Sicherheitsargumente hält das Kartellamt für vorgeschoben. Patienten könnten selbst entscheiden, wo sie ihre Rezepte einlösen.