Clopidogrel-Beschluss ist in Kraft getreten

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BERLIN (fst). Mit der Veröffentlichung im Bundesanzeiger sind heute Verordnungseinschränkungen für den Wirkstoff Clopidogrel in Kraft treten. Dazu wurde die Arzneimittel-Richtlinie durch den Gemeinsamen Bundesausschuss geändert.

Danach darf Clopidogrel nicht zu Lasten der Kassen verordnet werden bei der Monotherapie zur Prävention atherothrombotischer Ereignisse bei Patienten mit Herzinfarkt, mit ischämischem Schlaganfall oder mit nachgewiesener peripherer arterieller Verschlusskrankheit. Für Ärzte wichtig: Nach Intervention des Gesundheitsministeriums gilt diese Verordnungseinschränkung jedoch für viele Patientengruppen und Anwendungsgebiete nicht.

Die Richtlinie im Wortlaut unter: www.g-ba.de/informationen/beschluesse/728/

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