Thüringen: Daumen hoch für KBV/ABDA-Konzept

Der Optimismus bei den Ärzten ist groß: Thüringen will sich als Modellregion für das umstrittene Medikationskonzept von ABDA und KBV bewerben.

Veröffentlicht:

WEIMAR (rbü). In einer Resolution hat die jüngste Vertreterversammlung der KV in Weimar das Medikationskonzept von ABDA und KBV mit großer Mehrheit begrüßt.

"So wird die Preisverantwortung von den verordnenden Ärzten genommen", heißt es darin. Es werde der Grundstein gelegt für eine Ablösung der Richtgrößenprüfung und ein Ende ständiger Regressdrohungen.

Das Konzept sieht vor, dass Ärzte in der Therapie künftig nur Wirkstoff, Dosierung und Dauer festlegen und der Apotheker das Medikament wählt.

Die KV-Vorsitzende Regina Feldmann warb dafür, diese Chance für Thüringen zu nutzen. Die Teilnahme der Ärzte bleibe freiwillig und ohne Mehraufwand.

Ablehnung in anderen Regionen

So positiv wie in Thüringen wurde das KBV-Vorhaben nicht überall aufgenommen - die KVen in Nordrhein und Hessen lehnten es unter anderem mit der Begründung ab, Apotheker dürften nicht zu "Mitbehandlern" werden.

In Thüringens Vertreterschaft herrschte vor allem Skepsis angesichts der Finanzierbarkeit des Modells. Hier sieht Feldmann jedoch die Krankenkassen in der Verantwortung - die deshalb auch strikt dagegen sind.

Die Bundesregierung kündigte bereits an, die Wirkstoffverordnung mit Produktauswahl durch den Apotheker zunächst maximal drei Jahre als Modellversuch testen zu wollen.

Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Nutzenbewertung

G-BA erkennt bei neuen Arzneimitteln kaum Zusatznutzen

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Sie fragen – Experten antworten

Bei HPV-Nachweis: Sollte nun auch der Ehepartner geimpft werden?

Lesetipps
Nahaufnahme einer Ärztin, die einer Patientin ein Rezept ausstellt.

© Kzenon / stock.adobe.com

Umfrage in Baden-Württemberg

Opioide in Hausarztpraxen oft nicht leitliniengerecht eingesetzt

Schild eines Hautarztes mit den Öffnungszeiten.

© Dr. Hans Schulz, Bergkamen

Dermatologische Komplikationen

Was tun, wenn beim Diabetes die Haut Ärger macht?