Direkt zum Inhaltsbereich

Cannabis als Medizin

Kassen lehnen Erstattung der Kosten oft ab

Cannabis auf Rezept – doch die Kostenerstattung muss von den Kassen genehmigt werden. Nur jeder zweite Antrag geht durch.

Veröffentlicht:

BERLIN. Anträge auf die Kostenübernahme von Cannabinoiden müssen von Kassen oft abgelehnt werden. Oft reiche die Schwere der angegebenen Erkrankung für die Kostenerstattung nicht aus, wie eine Anfrage der "Ärzte Zeitung" bei verschiedenen Kassen zeigt.

"Es werden teilweise Anträge bei eindeutig nicht schwerwiegenden Erkrankungen gestellt", teilt die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See mit. Vermehrtes Schwitzen an Händen und Füßen oder Antriebslosigkeit seien keine plausiblen Gründe. Bislang gingen 432 Anträge auf Kostenübernahme von Cannabinoiden bei der Knappschaft ein. 53 Prozent davon habe man abgelehnt, so eine Sprecherin. Sofern die Voraussetzungen nach Paragraf 31 Abs. 6 SGB V nicht vorlägen, sei es auch unerheblich, ob der Versicherte zuvor vom BfArM eine Ausnahmegenehmigung erhalten habe.

Eine solche Ausnahmegenehmigung war bis zum Inkrafttreten der Änderung des Betäubungsmittelgesetzes am 10. März nötig. Seither soll es bestimmten Patientengruppen einfacher sein, Cannabis als Medizin zu erhalten. Die Kostenübernahme muss jedoch weiter durch die Kassen gestattet werden.

Bei den Betriebskrankenkassen gingen bislang fast 650 Anträge ein, so eine vorläufige Auswertung für etwa die Hälfte aller BKKen. 52 Prozent davon hätte die BKK positiv entschieden, sagte Sprecherin Andrea Röder. Ein Grund dafür, Anträge abzulehnen, sind auch bei der BKK Erkrankungen, die nicht schwerwiegend genug sind. "Sturzneigungen bei einer älteren Dame oder leichte Formen von ADHS reichen nicht aus, um cannabishaltige Produkte einsetzen zu dürfen." Aber auch Ärzte, die die Erkrankung für den Antrag einschätzen müssen, machten Fehler, so Röder. So seien Unterlagen nicht vollständig und die Erklärungen für den Einsatz von Cannabis als Medizin in vielen Fällen zu dünn.

Die Grünen wollten in einer parlamentarischen Anfrage wissen, warum Kassen Anträge auf Kostenerstattung ablehnen. Antwort der Regierung: ihr lägen keine Zahlen vor, diese seien nur bei den Kassen verfügbar. (mam)

Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Arzneimittelpolitik

AMNOG 2.0 statt nur Version 1.1: Warum Nutzenbewertung und Versorgungspraxis wieder näher zusammenrücken müssen

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: AstraZeneca GmbH

Nutzenbewertung für Orphan Drugs

Erster Test für das EU-HTA-Verfahren: GBA bewertet Tovorafenib

Gemeinsamer Bundesausschuss

Kein Zusatznutzen für Dupilumab bei Urtikaria

Kommentare
Sonderberichte zum Thema
Eine Wissenschaftlerin hält eine rote, transparente Pille in der Hand. Im Vordergrund schwebt eine futuristische wissenschaftliche Benutzeroberfläche mit chemischen Formeln und Forschungsdaten.

© Scanrail / stock.adobe.com

Arzneimittelpolitik

AMNOG 2.0 statt nur Version 1.1: Warum Nutzenbewertung und Versorgungspraxis wieder näher zusammenrücken müssen

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: AstraZeneca GmbH
Tab. 1: Ansprechen untersucht in unabhängigen radiologischen Reviews nach RECIST-v1.1-Kriterien

© Springer Medizin Verlag, modifiziert nach [13]

Tenosynoviale Riesenzelltumoren

Diagnose und Therapie erfordern orthopädische und onkologische Expertise

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Deciphera Pharmaceuticals (Germany) GmbH, München
Holzklötze mit Symbolen für verschiedene Versicherungsarten, dahinter eine Person im weißen Hemd.

© REDPIXEL / stock.adobe.com

Cancer is Changing

Medizinischer Fortschritt: „Zwei von drei Krebspatientinnen leben heute länger als fünf Jahre nach der Diagnose“

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: BeOne Medicines Germany GmbH
Vorteile des Logins

Mit unserem kostenloses Login erhalten Ärztinnen und Ärzte, Medizinstudierende sowie Fachkräfte im Gesundheitswesen vollen Zugriff auf unsere medizinischen und praxisrelevanten Inhalte.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Kongress in Chicago

Herzkongress AHA 2026: Diese Studien könnten die Praxis verändern

Vergleich der Kreise

Wo MRSA-Infektionen besonders häufig sind

Klassifikation von Herztönen nach Auskultation

Zusammenarbeit Mensch und KI: Das Vertrauen kann täuschen

Lesetipps
Richterhammer und Klemmbrett

© Andrii / Stock.adobe.com

Interview

EU AI Act: Was die neuen Transparenzpflichten für Praxen bedeuten

Eine Frau leidet unter Schwindel, hält sich mit der einen Hand an der Tür fest und ihre andere Hand liegt auf der Stirn.

© Tunatura/stock.adobe.com

Neurologin gibt Tipps

So gehen Sie bei Schwindel richtig vor