Anträge beim BfArM
Tod auf der Warteliste
BERLIN. 91 Menschen haben sich bisher vergeblich an die Arzneimittelbehörde BfArM mit der Bitte gewandt, das tödlich wirkende Medikament Natrium-Pentobarbital erwerben zu dürfen. Über sieben Anträge ist noch nicht entschieden, heißt es in der Antwort der Regierung auf eine Anfrage der FDP im Bundestag.
22 todkranke Patienten starben, bevor ihr Antrag offiziell abgelehnt wurde. Gegen 20 ablehnende Bescheide haben Betroffene Widerspruch eingelegt, in 17 Fällen ist dieser zurückgewiesen worden. Anhängig sind zudem sieben Verwaltungsklagen, von denen bisher eine abgewiesen wurde.
In einem Erlass vom Juni 2018 hatte der damalige BMG-Staatssekretär Lutz Stroppe das BfArM per Erlass angewiesen, die Anträge nicht zu genehmigen. Dadurch sei eine „konkret-individuelle Prüfung durch das BfArM rechtlich nicht ausdrücklich ausgeschlossen“, heißt es gewunden in der Antwort der Regierung.
Im März 2017 hatte das Bundesverwaltungsgericht geurteilt, unheilbar Kranken dürfe in einer extremen Notlage der Erwerb eines todbringenden Medikaments nicht verwehrt werden. Dazu erklärt die Regierung, die „starke Lebenschutzorientierung“ des Grundgesetzes stelle ein „gewichtiges Argument für die Position dar, dass es grundsätzlich nicht auf Aufgabe des Staates sein kann, die Tötung eines Menschen (...) durch staatliche Handlungen aktiv zu unterstützen.“
Trotz der offensichtlichen Aussichtslosigkeit ihrer Anträge sind die todkranken Patienten gehalten, gegenüber dem BfArM Angaben zu machen beispielsweise zur Diagnose, zum Krankheitsverlauf, zu Symptomen und deren Linderbarkeit – sowie zur Frage, ob ein abschließbarer Stahlschrank oder eine Stahlkassette vorhanden ist.
Die FDP-Politikerin Katrin Helling-Plahr kommentierte die Antworten der Regierung wie folgt: „Todkranke, bei denen palliative Maßnahmen nicht wirken oder die diese in Ausübung ihres Selbstbestimmungsrechts nicht wünschen, werden ihrem Leiden überlassen. Eine solche Haltung des Gesetzgebers kann in einem Rechtsstaat nicht hingenommen werden.“ (fst)