Qualitätsindikatoren

Neun Länder lehnen direkte Sanktionen ab

Schlechte Qualitätsergebnisse bleiben für Kliniken oft ohne Folgen – das soll sich ändern.

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BERLIN. Fehlendes Geld ist nicht „ursächlich für das Auftreten von Qualitätsmängeln in Krankenhäusern“. Diese Auffassung vertritt die Bundesregierung in der Antwort auf eine Anfrage der Linken-Fraktion im Bundestag. Dabei wollte die Fraktion wissen, wie die Regierung die Zukunft der planungsrelevanten Qualitätsindikatoren bewertet.

Danach wiesen bundesweit 73 Krankenhäuser im Jahr 2017 mindestens bei einem der insgesamt elf Indikatoren eine unzureichende Qualität auf. Die Regierung hat indes keine „verlässlichen Informationen“ darüber, wie die Länder mit den Ergebnissen umgehen.

Neun Länder sehen in ihren Krankenhausgesetzen ausdrücklich Ausnahmen vor. In Baden-Württemberg, Bayern, Brandenburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt und Thüringen haben die Qualitätsindikatoren keine unmittelbare Geltung. Dort wird im Einzelfall entschieden, ob die Qualitätsergebnisse ganz oder teilweise Eingang in den Krankenhausplan finden.

Das Bundesgesundheitsministerium will die Qualitätsindikatoren für künftige Auswertungen rechtssicherer machen. Daher wurde der Gemeinsame Bundesausschuss beauftragt, bis Ende dieses Jahres das Indikatorenset so weiterzuentwickeln, dass mindestens für einzelne Fachabteilungen die Bewertung „in erheblichem Maße unzureichende Qualität“ möglich wird. Das würden es den Landesbehörden leichter machen, krankenhausplanerische Konsequenzen zu ziehen.

Beim Thema Geld sieht sich der Bund aber nicht als richtiger Adressat. Für fehlende Investitionsmittel seien die Länder verantwortlich. Zudem könnten die Länder bei Bedarf Mittel aus dem Krankenhaus-Strukturfonds beantragen. (fst)

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