Manche Leistungen bleiben außerhalb der Budgets

BERLIN (HL). Auch nach der Honorarreform gilt: Die meisten Leistungen sind begrenzt. Aber davon gibt es wichtige Ausnahmen wie beispielsweise Prävention und Früherkennung.

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Von vornherein klar war dies nicht. In den Verhandlungen wollten die Kassen alle ärztlichen Leistungen und Vergütung unter das morbiditätsbedingte Budget ziehen. Am Ende obsiegte die KBV. Präzise wurden dabei etliche Leistungen definiert, die nicht über die morbiditätsbedingte Gesamtvergütung und somit mengenmäßig begrenzt vergütet werden.

Damit bleibt es dabei, dass Leistungen wie Prävention unbegrenzt in der Menge zu einem festen Punktwert bezahlt werden. Dieser Punktwert leitet sich aber aus dem Orientierungspunktwert von 3,5 Cent ab und ist in einer KV für alle Kassen und Leistungen einheitlich. Bislang wurde Prävention durchweg besser honoriert. Das wird näherungsweise durch eine Anpassung der Punktmengen im EBM erreicht.

Über diese und weitere Details der Ende vergangener Woche im Erweiterten Bewertungsausschuss gefassten Beschlüsse informiert Sie die "Ärzte Zeitung" in einer heute beginnenden Serie.

Lesen Sie dazu auch: Etliche Leistungen bleiben ohne jedes Budget

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