Eltern überfordert? Ärzte können Pflege verordnen

STUTTGART (mwo). Ärzte können Kindern häusliche Krankenpflege verordnen, wenn die Eltern mit der Pflege überfordert sind.

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Das hat das Landessozialgericht (LSG) Baden-Württemberg in Stuttgart bekräftigt Mit einem inzwischen schriftlich veröffentlichten Beschluss sprach es einem vierjährigen Mädchen Krankenpflege zur Versorgung mit einer Magensonde zu. Die Kasse könne nicht ohne weiteres davon ausgehen, dass die Eltern dies übernehmen können.

Das Mädchen wurde in der 25. Schwangerschaftswoche früh geboren und ist seitdem mehrfach schwer behindert. Sie hat einen Hydrocephalus (Wasserkopf) und wird mit einer durch die Nase gelegten Magensonde mit Medikamenten sowie ergänzend mit Nahrung und Flüssigkeit versorgt. Die Kasse hatte zunächst häusliche Krankenpflege gewährt, hielt dies nun aber nicht mehr für erforderlich.

Das LSG widersprach und sprach dem Mädchen weitere Krankenpflege zu, soweit sie ärztlich verordnet wird. Häusliche Krankenpflege sei notwendig, um die Magensonde regelmäßig zu überprüfen, zu reinigen und bei Bedarf neu zu legen. Auch das Ventil zur Versorgung des Wasserkopfs müsse ständig kontrolliert werden. Dabei bestehe keinerlei Zweifel, "dass diese medizinischen Maßnahmen nur von entsprechend ausgebildetem Personal erbracht werden können", hieß es.

Beschluss des Landessozialgerichts Stuttgart, Az.: L 11 KR 4504/09 ER-B

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