Bioethik-Rat mahnt strengere Vorgaben für Biobanken an
MÜNCHEN (sto). Die Bioethik-Kommission der Bayerischen Staatsregierung fordert einen besseren Schutz von Persönlichkeitsdaten von Spendern in Biobanken. Die zunehmende Bedeutung und der steigende Umfang von Biobanken für Medizin und Forschung mache eine größere Sensibilität beim Datenschutz notwendig, sagte die Vorsitzende der Bioethik-Kommission, Professor Marion Kiechle.
Biobanken sind Sammlungen von menschlichem Material, beispielsweise von DNA-, Blut- und Gewebeproben sowie den zugeordneten Erhebungs- und Charakterisierungsdaten.
Nach Ansicht der Kommission sollte der Persönlichkeitsschutz durch spezielle Regelungen in den Datenschutzgesetzen von Bund und Ländern verbessert werden, um so auch das Vertrauen und die Bereitschaft zum Spenden von DNA-, Blut- und Gewebeproben zu stärken. Dies gelte um so mehr, als der technische Fortschritt mittlerweile trotz Pseudonymisierung von Proben und Anonymisierung von Daten individuelle Rückverfolgung immer leichter möglich mache, so die Kommission.