Ärzte Zeitung, 28.05.2012
Der Antrag der CDU und FDP-Fraktion, der der "Ärzte Zeitung" vorliegt, stellt klar, dass der Grundsatz "Beratung vor Regress" ab dem Zeitpunkt des Inkrafttretens des Versorgungsstrukturgesetzes am 1. Januar 2012 gilt.
Dies gelte für "alle laufenden und nachfolgenden Verfahren der Prüfgremien, auch soweit sie zurückliegende Prüfzeiträume betreffen", heißt es in der Begründung.
Allerdings greife die Neuregelung nicht für vor dem 1. Januar abgeschlossene Widerspruchsverfahren.