Arzneimittel

Bundestag rügt Brüsseler Vorschlag zur EU-Nutzenbewertung

Mit einer Rüge wollen Union und SPD ein starkes Signal gegen EU-weite Bewertungen setzen.

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BERLIN. Im Bundestag bildet sich gegen eine europaweite Harmonisierung der Nutzenbewertung von Arzneimitteln breiter Widerstand.

Union, SPD und Grüne bereiten eine Subsidiaritätsrüge vor, die der EU-Kommission übermittelt werden soll. Damit wehrt sich die Koalition gegen die Einmischung der EU-Kommission in die frühe Nutzenbewertung. Die Fraktionen wenden sich vor allem dagegen, dass die EU-weiten Nutzenbewertungen verpflichtend für Deutschland wären, sagte Sabine Dittmar, gesundheitspolitische Sprecherin der SPD-Fraktion, der "Ärzte Zeitung".

"Wir brauchen Flexibilität", so Dittmar –  schließlich würden bei der Bewertung in den EU-Staaten auch teilweise unterschiedliche Vergleichstherapien zu Grunde gelegt. Die FDP berät noch, ob sie sich dem Antrag anschließt.

Ende Januar hat die EU-Kommission ihren Vorschlag für die "dauerhafte EU-weite Zusammenarbeit bei der Durchführung gemeinsamer klinischer Bewertungen" vorgestellt. Dazu sollen die Mitgliedstaaten bei Bewertungen – frühestens ab 2024 –  ein abgestimmtes Verfahren anwenden.

Pharma-Industrie pro Vorschlag

GKV-Spitzenverband und Gemeinsamer Bundesausschuss haben bereits den Daumen über diesen Vorschlag gesenkt, die Pharma-Industrie indes begrüßte den Vorstoß. Die EU-Kommission argumentiert, eine erhöhte Zahl an Bewertungen könne dazu führen, dass die Patienten schneller von innovativen Medikamenten profitieren. Auch würden Hersteller nicht mehr mit unterschiedlichen nationalstaatlichen Verfahren konfrontiert.

Union, SPD und Grüne wollen Freitag kommender Woche im Bundestag über den Antrag abstimmen. Bis 3. April muss die Rüge in Brüssel eingegangen sein. Eine "qualifizierte Mehrheit" von einem Drittel der Stimmen ist nötig, um die Kommission zu bremsen.

Der Gesundheitsausschuss des Bundesrats hat sich am 7. März ebenfalls mit dem Thema beschäftigt. Ein abgestimmter Antrag für das Bundesratsplenum am 23. März liegt aber noch nicht vor. Danach könnte die Länderkammer erst wieder am 27. April Stellung beziehen – viel zu spät. (fst)

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