Pflegegesetzgebung

BÄK gefällt Gesetzentwurf

Die Bundesärztekammer sieht den Referentenentwurf für ein Pflegepersonal-Stärkungsgesetz als positiven Aufschlag.

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BERLIN. Die Bundesärztekammer (BÄK) bewertet den Referentenentwurf für ein Pflegepersonal-Stärkungsgesetz (PpSG) positiv. Der Entwurf enthalte viele gute Neuregelungen, teilte die BÄK im Vorfeld der Anhörung im Bundesgesundheitsministerium am 13. Juli mit.

Die vorgesehene Ausgliederung der Pflegepersonalkosten aus der bisherigen Krankenhausfinanzierungssystematik bezeichnet sie als Paradigmenwechsel.

Es böte sich die Chance, den Fokus von einem rein preisgetriebenen Wettbewerb hin zu einer deutlich stärker versorgungsorientierten Ausgestaltung zu setzen. Dies werde allerdings nur gelingen, wenn alle in den Kliniken tätigen Gesundheitsberufe erfasst werden.

500 Millionen Euro mehr, bitte!

Positiv sieht sie auch die geplante vollständige Refinanzierung von Tarifsteigerungen für das Pflegepersonal. Dennoch helfe eine nur auf die Pflege beschränkte Neuregelung nicht beim grundsätzlichen Problem des Fachkräftemangels.

Den Plan, den mit dem Krankenhausstrukturgesetz eingeführten Strukturfonds fortzuführen und das Volumen um jeweils eine Milliarde Euro pro Jahr aufzustocken, bewertet die BÄK positiv.

Sie plädiert jedoch für eine weitere Aufstockung der Mittel um zusätzlich mindestens 500 Millionen Euro pro Jahr, da derzeit keine ausreichende Finanzierung von Maßnahmen zur Förderung der Digitalisierung in der stationären Versorgung gegeben seien.

Geht nicht weit genug

Die geplante Erweiterung der Fördertatbestände unterstützt die BÄK. Sie merkt aber an, dass wachsender medizinischer Versorgungsbedarf sowie Krankenhausplanungshoheit der Bundesländer bei der weiteren Nutzung der Mittel des Krankenhausstrukturfonds größere Berücksichtigung finden sollten. Die Maßnahmen dürften nicht die wohnortnahe Versorgung gefährden.

Die Neuregelungen zur Telemedizin gehen der BÄK hingegen nicht weit genug. Es sollte ermöglicht werden, dass während eines Patientenkontaktes fachärztliche Expertise mittels Videokonsultation hinzugezogen werden kann.

Bestehende rechtliche Regelungen müssten so harmonisiert werden, dass Telekonsile zwischen Ärzten nicht auf die konsiliarische Befundbeurteilung von Röntgenaufnahmen beschränkt blieben. (eb)

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