Hessen

Sterbeort wird exakt erfasst

Veröffentlicht:

WIESBADEN. Hessen erfasst laut Mitteilung des Sozialministeriums künftig als erstes Bundesland den Sterbeort von Menschen. Hintergrund ist die Novellierung des hessischen Friedhofs- und Bestattungsgesetzes zu Jahresbeginn.

„Künftig wird erfasst, ob der Tote in einem Krankenhaus, einer stationären Pflegeeinrichtung, einer Einrichtung der Eingliederungshilfe, im stationären Hospiz, der Wohnung oder einem sonstigen Ort gestorben ist“, sagt Sozialminister Kai Klose (Grüne). Dies liefere wichtige Zahlen, um ambulante und stationäre Versorgungsangebote für die letzte Lebensphase regional passend weiterentwickeln und verbessern zu können. (bar)

Schlagworte:
Mehr zum Thema

Alternative Therapierichtungen

Homöopathie: Worüber gestritten wird – und was die Fakten zeigen

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

32. Jahreskongress der SGAM

Empfehlungen zur Vitamin-D-Substitution: Neue Leitlinie angekündigt

Lesetipps