Tag gegen Schlaganfall
Akutversorgung Schlaganfall weiter bedroht
BERLIN. Zum Tag gegen den Schlaganfall am 10. Mai warnt die Deutsche Schlaganfall-Gesellschaft (DSG) vor drohenden Versorgungslücken bei der Behandlung von Schlaganfall-Patienten. Hintergrund sei das Urteil des Bundessozialgerichts aus dem Jahr 2018. Kliniken sollen demnach nur eine gesonderte Vergütung erhalten, wenn sie den Transport eines Patienten innerhalb von 30 Minuten ab der Entscheidung für eine Verlegung in eine Spezialeinheit garantieren können. Das Urteil bedrohe die wirtschaftliche Existenz vieler entlegenerer Stroke Units, kritisiert die DSG.
Wegen des Urteils seien im Übrigen weiterhin sehr viele Klagen von Krankenkassen gegen Krankenhäuser anhängig. „Die DSG erwartet, dass die Krankenkassen auf Forderungen an die Krankenhäuser, die auf dem Urteil beruhen, verzichten. Ansonsten können Versorgungslücken zum Nachteil der Patienten entstehen“, so Professor Armin Grau, erster Vorsitzender der DSG. (ato)