Schlaganfallversorgung

Klagen in RLP weitgehend abgewendet

Kassen und Krankenhausgesellschaft in Rheinland-Pfalz haben sich geeinigt, die Abrechnungsstreitigkeiten zur Schlaganfallversorgung weitgehend beizulegen.

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Die Gesundheitsministerin von Rheinland-Pfalz, Sabine Bätzing-Lichtenthäler, und Ernst Merz, Präsident des rheinland-pfälzischen Landessozialgerichts a.D.

Die Gesundheitsministerin von Rheinland-Pfalz, Sabine Bätzing-Lichtenthäler, und Ernst Merz, Präsident des rheinland-pfälzischen Landessozialgerichts a.D.

© Anke Thomas

MAINZ. Mit der Unterzeichnung einer Gemeinsamen Erklärung von Krankenkassen und Krankenhäusern ist es Rheinland-Pfalz (RLP) als erstes Bundesland gelungen, eine Lösung im Streit um die Klagewelle zur flächendeckenden Schlaganfallversorgung zu finden, so Sabine Bätzing-Lichtenthäler, RLP-Gesundheitsministerin auf einer Pressekonferenz am Freitag in Mainz.

Hintergrund der (bundesweiten) Klagewelle sind einerseits zwei Urteile des Bundessozialgerichts, die die 30-Minuten-Frist für die Verlegung eines Patienten in ein spezialisiertes Schlaganfallzentrum zu ungunsten der Kliniken interpretierten und andererseits verkürzte Verjährungsfristen für Kassen, die ihre Ansprüche außerdem bis zu einem Stichtag geltend machen mussten.

Dies wurde im Pflegepersonalstärkungsgesetz festgelegt, das im Januar in Kraft getreten ist und die Kassen zum Handeln zwang. Um den drohenden Abrechnungsstreit zwischen Kassen und Kliniken beizulegen, hatte Bundesgesundheitsminister Jens Spahn im Dezember eine Empfehlung für die Vorgehensweise in den Ländern vorgelegt.

Diese Empfehlungen seien jedoch unvollständig gewesen, Einzelheiten hätten geklärt werden müssen, so Bätzing-Lichtenthäler, die bereits Mitte November aufgrund der Unsicherheiten hinsichtlich der Auswirkungen des Gesetzes Vertreter von Kliniken und Kassen zu einem Runden Tisch geladen hatte. Dieser Runde Tisch konnte dann als ideale Plattform zur Erarbeitung einer Lösung genutzt werden.

 Zur Moderation der Gespräche unter „komplexen Vorbedingungen“ holte die Ministerin Ernst Merz, Präsident des rheinland-pfälzischen Landessozialgerichts a.D. mit ins Boot. Bereits beim zweiten Treffen unterzeichneten Kassen (außer der IKK) und Landeskrankenhausgesellschaft eine Gemeinsame Erklärung. Demnach sind alle Klagen von 2014 bis 2018, die die Transportzeit betreffen, vom Tisch.

Etwa 80 Prozent der Klagen konnten somit abgewendet werden, erläuterte Bätzing-Lichtenthäler. Außerdem wollen Kassen bei der Dauer der Transportzeit prüfen, ob besondere Fallgestaltungen oder Grenzfälle vorliegen. Die Beteiligten wollen zudem weiterhin im Gespräch bleiben; auch weil die Verfahren zur Abrechnung der Geriatrischen Komplexbehandlung noch ungeklärt sind. (ato)

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