Bundesrat

Ausschuss empfiehlt Versandverbot

Der Gesundheitsausschuss des Bundesrates hält nichts davon, die Rx-Preisbindung sozialrechtlich abzusichern.

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BERLIN. Bei seiner nächsten Plenarsitzung am 20. September will sich der Bundesrat unter anderem mit dem „Gesetz zur Stärkung der Vor-Ort-Apotheken“ befassen.

Zur Erinnerung: Dickster Brocken des Reformvorhabens ist die Absicherung der arzneimittelrechtlichen Preisbindung für verschreibungspflichtige Produkte im Sozialgesetzbuch V. Berlin reagiert damit auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes, der EU-Versandapotheken von der Preisbindung ausgenommen hatte.

Apotheken sollen künftig nur dann mit den gesetzlichen Kassen abrechnen dürfen, wenn sie die Preisbindung achten und sich jedweder Zuwendungen im Rezeptgeschäft enthalten. Verstöße sollen mit Geldbußen geahndet werden.

Länder-Gesundheitsminister beharren auf ihren Empfehlungen

Dem Gesundheitsausschuss der Länderkammer reicht das nicht. Er bemängelt, dass EU-Versender Selbstzahlern und PKV-Versicherten weiterhin Rezeptboni gewähren könnten. Und er befürchtet, dass die sozialrechtliche Fassung der Preisbindung europarechtlich angreifbar bleibt.

Stattdessen beharren die Länder-Gesundheitsminister in ihren jetzt veröffentlichten Empfehlungen zum Apothekengesetz auf dem Verbot des Rx-Versands. „Andere Mittel zur gebotenen Wiederherstellung der erforderlichen allgemeinen Preisbindung bei verschreibungspflichtigen Arzneimitteln sind nicht erkennbar.“

Damit signalisieren erneut auch etliche Parteifreunde Dissens zu Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU), der den Wunsch der Apotheker nach einem Verbot des Rx-Versands mit der Begründung zu den Akten gelegt hatte, die Sache werde sich in Brüssel nicht durchbringen lassen.

Außerdem wollen die Länderminister das Apothekengesetz dazu nutzen, Maßnahmen gegen Versorgungsengpässe auf den Weg zu bringen. Bei Zuschlägen der Kassen zu Rabattangeboten der Hersteller seien „Produktionsstandorte innerhalb der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraums und die Vielfalt der Anbieter durch Mehrfachverbgabe zu berücksichtigen“, heißt es in einem Vorschlag zur Ergänzung des einschlägigen Paragrafen 130a Absatz 8 SGB V.

Der Bundesrat wird sich am 20. September auch mit der Neufassung der Leichenschau in der GOÄ befassen. (cw)

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