GBA
Schutzimpfungs-Richtlinie angepasst
Berlin. Der Gemeinsame Bundesausschuss (GBA) hat seine Richtlinie zu Schutzimpfungen angepasst. Hintergrund ist das Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG), das Anfang Mai in Kraft getreten ist.
Danach haben gesetzlich Versicherte Anspruch auf Leistungen für Schutzimpfungen zulasten der Kassen unabhängig davon, ob entsprechende Ansprüche auch gegenüber anderen Kostenträgern bestehen – beispielsweise gegenüber dem Arbeitgeber aufgrund eines erhöhten beruflichen Risikos.
Seit 2007 gehören Schutzimpfungen zu den Pflichtleistungen der gesetzlichen Krankenversicherung. Zuvor waren sie freiwillige Satzungsleistungen der einzelnen Kassen. (hom)