Häftlinge haben Anspruch auf Nichtraucherschutz

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STRASSBURG (mwo). Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg hat einem Häftling in Rumänien 4000 Euro Schadenersatz zugesprochen, weil er während seiner Haftzeit lungenkrank wurde.

Der heute 44-Jährige sitzt eine lebenslange Strafe wegen Mordes ab. Bei Haftantritt 1992 bescheinigten ihm die Ärzte noch beste Gesundheit. 1994 bis 2000 musste er in seinem überfüllten Gefängnis eine 13,8 Quadratmeter kleine Zelle mit drei Rauchern teilen. Nachdem Ärzte eine Lungenfibrose diagnostizierten, wurde er in verschiedenen anderen Gefängnissen untergebracht, so dass sein Gesundheitszustand 2005 wieder als gut bewertet wurde. Erneut kam er dann mit zwei Kettenrauchern in eine Zelle. Medizinische Tests im Jahr 2008 bestätigten eine chronische Obstruktion der Atemwege.

Das Argument Rumäniens, in dem überbelegten Gefängnis sei es nicht möglich gewesen, dem Häftling eine Zelle nur mit Nichtrauchern zuzuweisen, wies der EGMR ab. Unabhängig von ihren finanziellen und anderen Möglichkeiten seien die Zeichnerstaaten der Europäischen Menschenrechtskonvention in der Pflicht, die Würde ihrer Häftlinge zu wahren. Der lungenkranke Häftling hätte daher nicht gegen ärztlichen Rat zusammen mit Rauchern untergebracht werden dürfen.

EGMR, Az.: 38427/05

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