Jugendliche Flüchtlinge

Klage gegen Bestimmung des Alters

Röntgenstrahlen zur Altersfeststellung: Die umstrittenen medizinischen Untersuchungen jugendlicher Flüchtlinge sind nun ein Fall für das Bundesverfassungsgericht.

Veröffentlicht:
Junger Flüchtling in einer Auffangeinrichtung. Minderjährige gelten als besonders schutzbedürftig.

Junger Flüchtling in einer Auffangeinrichtung. Minderjährige gelten als besonders schutzbedürftig.

© Roessler / dpa

KARLSRUHE. Die umstrittenen medizinischen Untersuchungen jugendlicher Flüchtlinge zur Altersfeststellung sind ein Fall für das Bundesverfassungsgericht. Eine Freiburger Rechtsanwältin hat dagegen Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe eingelegt.

Sie sieht in den Röntgen- oder Genitaluntersuchungen eine Verletzung der Menschenwürde.

Mit den medizinischen Verfahren soll festgestellt werden, ob die jungen Flüchtlinge minderjährig sind, wenn sie ohne Eltern und Papiere nach Deutschland kommen.

Die Klärung dieser Frage ist für die Behörden von großer Bedeutung: Während volljährige Flüchtlinge nach ihrer Ankunft in Erstaufnahmeheime kommen, kümmern sich Jugendämter, Pflegefamilien und Heime um Minderjährige - was aufwendiger und teurer ist.

Kritik an der Praxis

Die Anwältin vertritt einen jungen Gambier, der unbegleitet nach Deutschland geflüchtet ist. In Freiburg wurde sein Handgelenk geröntgt, um sein Alter feststellen zu können.

Er selbst gibt sein Alter mit 17 Jahren an. Der Untersuchung zufolge war er jedoch volljährig.

Die Deutsche Akademie für Kinder- und Jugendmedizin (DAKJ) und die deutsche Sektion der Internationalen Ärzte für die Verhütung des Atomkrieges (IPPNW) halten die Praxis zur medizinischen Alterseinschätzung bei unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen für falsch. (dpa)

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