Kommentar zum Patientenrechtegesetz

Protektive Dokumentation

Matthias WallenfelsVon Matthias Wallenfels Veröffentlicht:

Mit dem Neujahrstag vollzieht sich ein Paradigmenwechsel in Sachen ärztliche Behandlungsfehler.

Denn das Patientenrechtegesetz, das zum 1. Januar 2013 in Kraft tritt, sieht für eine Reihe von strittigen Fällen ärztlicher Kunst die Beweislastumkehr vor. Dann müssen betroffene Ärzte beim Vorwurf eines Kunstfehlers vor Gericht darlegen, dass sie alles richtig gemacht haben.

Die Sache hat einen Haken: Selbst Juristen vertreten inkongruente Ansichten dazu, wenn sie gefragt werden, für welche Fälle ärztlicher Fehler die Beweislastumkehr denn wirklich greifen wird.

Sind sich schon die Juristen als Fachleute nicht einig, so gebietet es sich für niedergelassene Ärzte erst recht, sich auf den Worst Case in der Praxis vorzubereiten und - protektiv - auf eine geeignete Abwehr- respektive Verteidigungsstrategie zu setzen.

Der Schlüssel dazu liegt in der detaillierten und vor allem vollständigen Dokumentation aller potenziell fallrelevanten Einzelheiten der Behandlung in der Patientenakte.

Wird diese elektronisch in der Praxis-EDV geführt, lassen sich alle wichtigen Daten im Fall der Fälle schnell aufbereiten. Zur Sicherheit sollten diese Daten dann auch über die gesamte Verjährungsfrist von 30 Jahren aufbewahrt werden.

Lesen Sie dazu auch: Patientenrechte: So wirkt sich das neue Gesetz auf Ärzte aus

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