Apothekenabschlag: Spitzenverband klagt gegen Schiedsstelle

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BERLIN (cw). Die gesetzlichen Kassen wollen sich mit der Absenkung des Apothekenabschlags von 2,30 auf 1,75 Euro pro zu ihren Lasten abgegebener Arzneimittelpackung nicht abfinden und haben dagegen Klage beim Sozialgericht Berlin eingelegt. Die Anpassung des Abschlags rückwirkend zum Januar 2009 war im Dezember von der Schiedsstelle mit den Stimmen der drei neutralen Mitglieder sowie der Apotheker beschlossen worden. Insgesamt geht es um eine Rückzahlungssumme für die 2009 verordneten Präparate von rund 300 Millionen Euro. Die genaue Menge der zu GKV-Lasten abgegebenen Packungen ist noch nicht bekannt. Durch die Klage des GKV-Spitzenverbands liegt die Abrechnung nach dem neuen Rabatt erst mal auf Eis.

Ursprünglich wollte der Deutsche Apothekerverband (DAV) ab diesem Monat den neuen Abschlag abrechnen. Auch auf die Rückerstattung der Differenzbeträge 2009 müssen die Apotheker warten. Der DAV will die sofortige Vollziehung des Schiedsstellenbeschlusses beantragen.

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