Fallwertobergrenze von 80 Euro beim Hausarztvertrag
MÜNCHEN (sto). Der Schiedsspruch zur Hausarztzentrierten Versorgung (HzV) in Bayern für die Ersatzkassen liegt der bayerischen Landesvertretung der Ersatzkassen jetzt auch in schriftlicher Form vor.
Die Fallwertobergrenze liege erwartungsgemäß bei 80 Euro und damit etwas niedriger als bei der AOK und etwas höher als bei den Betriebskrankenkassen, erklärte der Sprecher der Landesvertretung, Dr. Sergej Saizew. Die Hausarztverträge nach Paragraf 73b SGB V sollen zum 1. Oktober in Kraft treten und würden bei den Ersatzkassen somit in diesem Jahr "wohl nicht mehr ausgabenwirksam", so die Auffassung von Saizew.
Grund für das späte Inkrafttreten sei die bisher noch fehlende Bereinigungsregelung.