Klagewelle / Mediation geplant

Kassen lenken im Klinik-Streit ein

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn lädt Vertreter von Krankenkassen und Krankenhäusern zum Vermittlungsgespräch nach Berlin ein.

Anno FrickeVon Anno Fricke Veröffentlicht:
Kassen kontra Kliniken: Um im Abrechnungsstreit einen Imageschaden in der Öffentlichkeit abzuwenden, lenken jetzt die Kassen ein.

Kassen kontra Kliniken: Um im Abrechnungsstreit einen Imageschaden in der Öffentlichkeit abzuwenden, lenken jetzt die Kassen ein.

© Kelly Marken / stock.adobe.com

BERLIN. In Nachtschichten und mit geleasten Faxgeräten haben Krankenkassen die Krankenhäuser mit Klagen überzogen, um rechtzeitig vor Inkrafttreten eines Gesetzes Ansprüche geltend zu machen. Am Freitagnachmittag hat Gesundheitsminister Jens Spahn reagiert und alle Beteiligten und Betroffenen nach Berlin geladen.

In der kommenden Woche sollen sich Vertreter der Länder, der Krankenkassen und der Krankenhäuser zu einem Mediationstreffen zusammensetzen. Auch die AOKen hätten ihr Kommen zugesagt, hieß es dazu am Freitag im Ministerium.

Spahn reagierte damit auf einen Vermittlungsvorstoß aus dem Lager der Ersatzkassen von Freitagvormittag. Die Seite der Krankenhäuser zeigte sich erleichtert. „Für die Krankenhäuser ist die derzeitige Situation durch Unsicherheit und Angst um die Liquidität geprägt“, erklärte DKG-Präsident Dr. Gerald Gaß am Freitagnachmittag. Aufgrund von tausenden von Klagen vor den Sozialgerichten müssen die Krankenhäuser Rückstellungen bilden.

Einige Kassen fürchten um ihren Ruf

Weil die Klagen sich unter anderem auf die Abrechnung der Versorgung von Menschen mit einem akuten Schlaganfall und Geriatriepatienten beziehen sowie öffentlich eine mögliche Beschädigung der als herausragend gut angesehenen Akutversorgung von Schlaganfallpatienten diskutiert wird, drohte den Krankenkassen in der Öffentlichkeit ein Imageschaden.

Das Ersatzkassenlager hatte daher am Freitagvormittag den Ausgleich angeregt. In einem Brief an Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) boten die Ersatzkassen an, alle fristwahrenden Klagen gegen Krankenhäuser ruhend zu stellen. In dem Schreiben, das der „Ärzte Zeitung“ vorliegt, heißt es: „Die Ersatzkassen bieten an, diese Klagen ruhend zu stellen und im Rahmen von Mediationsgesprächen mit der Deutschen Krankenhausgesellschaft bzw. mit den Landeskrankenhausgesellschaften einvernehmliche, pragmatische Lösungen zu erarbeiten.“

Verjährungsfrist verkürzt

„Wir wollen nicht mit Kassen, die jetzt aggressiv gegen Krankenhäuser vorgehen, über einen Kamm geschoren werden. Wir wollen deeskalieren“, sagte die Vorstandsvorsitzende des Ersatzkassenverbands (vdek) Ulrike Elsner am Freitag der „Ärzte Zeitung“. Der richtige Ort und Zeitpunkt, mit den Krankenhausgesellschaften darüber zu sprechen, seien die Budgetverhandlungen, schlägt Elsner vor. Die Schiedsstelle könne eine Vermittlerrolle einnehmen.

Hintergrund der Auseinandersetzungen sind kurzfristig ins Pflegepersonalstärkungsgesetz aufgenommene Regeln und Urteile des Bundessozialgerichts. Mit einem kurz vor der Verabschiedung des Gesetzes noch eingefügten Paragrafen wurden die Verjährungsfristen für Nachforderungen der Kassen und die Einspruchsfristen der Krankenhäuser harmonisiert.

Die Kassen dürfen damit Rechnungen der Krankenhäuser nur noch zwei Jahre nach Erhalt korrigieren, zum Beispiel weil die Prüfung ergeben hat, dass Prozedurenschlüssel falsch angesetzt worden sind.

In den wenigen Tagen zwischen Bekanntwerden der Neuregelung und der Verabschiedung des Gesetzes im Bundestag am 9. November ließen einige Krankenkassen, ihre juristischen Apparate heißlaufen, um noch rechtzeitig so viele Klagen wie möglich bei den Gerichten unterzubringen. Allein bei den niedersächsischen Sozialgerichten waren in den ersten neun Novembertagen 3135 Klagen von Krankenkassen gegen Kliniken eingereicht worden.

In geringerem Umfang haben das auch die Ersatzkassen Klagen eingereicht. Elsner beziffert die im fraglichen Zeitraum noch plazierten Klagen auf unter tausend. Im Gesundheitsministerium wird derzeit an einer Übersicht über das gesamte Klagegeschehen gearbeitet.

Aufgrund einer mit dem Änderungsantrag eingeführten Regelung könnten zahlreiche Klagen demnächst hinfällig werden. Das DIMDI (Deutsches Institut für Medizinische Dokumentation und Information) kann demnach auch rückwirkend die Abrechnungskodierung an die gelebte Praxis anpassen, das heißt auch die Kodierung der in Frage stehenden Transportregelungen für Schlaganfallpatienten. Dann müssten die Klagen ohnehin zurückgezogen werden.

Am Freitag hatte der Bundesrat einen Antrag des Landes Niedersachsen verabschiedet, in dem die Bundesregierung aufgefordert wird, auf das DIMDI so einzuwirken, dass Klarstellungen bei der Kodierung unverzüglich erfolgen können.

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