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Bundestag

Regierung gegen Legalisierung der Eizellspende

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BERLIN. Eine Novelle des Embryonenschutzgesetzes ist in dieser Legislatur nicht mehr geplant. Das hat die Bundesregierung auf eine parlamentarische Anfrage der FDP im Bundestag hin erklärt.

Damit wird auch eine Legalisierung der Eizellspende, die Ausgangspunkt der FDP-Anfrage war, nicht in Angriff genommen. Zur Begründung verweist die Regierung auf die im Embryonenschutzgesetz im Jahr 1991 getroffene Grundsatzentscheidung.

„Durch das Verbot soll im Interesse des Kindeswohls die Eindeutigkeit der Mutterschaft gewährleistet werden.“ Damit verweist sie auf die seit fast 30 Jahren proklamierte These, eine „gespaltene Mutterschaft“ würde die „Selbstfindung des Kindes“ erschweren.

Leopoldina widerspricht

Die Nationale Akademie der Wissenschaften Leopoldina hat dieser Annahme in einer im März dieses Jahres veröffentlichten Stellungnahme widersprochen: „Entgegen den früher geäußerten Befürchtungen weisen Kinder, die mittels Eizellspende gezeugt werden, nach der Geburt gegenüber anderen mittels IVF gezeugten Kindern keine medizinischen oder psychosozialen Auffälligkeiten auf“, heißt es darin.

Eizell- und Samenspende seien nicht miteinander zu vergleichen, betont die Regierung auf den Einwand hin, beide Sachverhalte würden ungleich behandelt. Die Verfügbarmachung von Eizellen sei – anders als bei der Samenspende – ein „komplizierter Prozess mit erheblicher Eingriffstiefe“.

Auch hier kommt die Leopoldina zu einer anderen Einschätzung: Die Eizellgewinnung werde mittlerweile „deutlich schonender durchgeführt, sodass die gesundheitlichen Risiken für die Spenderinnen gering sind“, so die Wissenschaftler.

Regierung kennt genaue Zahlen nicht

Auf die Frage, wie viele Paare aus Deutschland jährlich im EU-Ausland eine Eizellspende vornehmen lassen, kann die Regierung nichts beitragen – man habe keine Erkenntnisse dazu.

Die Leopoldina zitiert Schätzungen, nach denen Frauen aus Deutschland jährlich „zu mehreren tausend Behandlungszyklen“ ins Ausland gingen.

Die Zahl der mit Eizellspende behandelten Frauen in Europa wird für das Jahr 2014 in der Forschung mit über 56.000 angegeben. Außer in Deutschland ist dieses Verfahren nur in der Schweiz, in Norwegen und in Luxemburg verboten. (fst)

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