Vergütungsoptionen für Niedersachsens Heime werden größer

Hannover (cben). Niedersachsens Pflegeheime bekommen mehr Freiheiten bei der Gestaltung ihrer Pflegesätze.

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Für Pflegeeinrichtungen, die auf eine besondere Qualität ihrer Leistungen verweisen können, gibt es ab sofort ein vereinfachtes Verfahren zur Anhebung der Pflegesätze. Zu der neuen Möglichkeit tritt eine neue Rechtsprechung des Bundessozialgerichtes hinzu. Laut Information des Bundessozialgerichts vom 29. Januar hat das Gericht bei tarifgebundenen Trägern von Pflegeheimen seine Rechtsprechung zum so genannten "externen Vergleich" geändert.

Nach der BSG-Entscheidung vom Januar 2009 sind tarifliche Vergütungen damit grundsätzlich als wirtschaftlich anzusehen. Zuvor galt die tarifliche Vergütung nur dann als wirtschaftlich, wenn sich die Pflegesätze im Ergebnis in dem Rahmen anderer Pflegeeinrichtungen bewegten - unabhängig davon, ob diese tarifgebunden oder nicht tarifgebunden waren.

Niedersachsens Sozialministerin Mechthild Ross-Luttmann (CDU) begrüßte diese "gute Entwicklung". Einrichtungsträger, die auf Pflegequalität Wert legen, hätten nun eine zusätzliche Wahlmöglichkeit bei Pflegesatzverhandlungen.

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