Berliner Heimaufsicht

Mehr Kontrollen ohne Anmeldung

Bei der Heimaufsicht in Berlin tut sich etwas: Die Behörden haben auf die Kritik des Landesrechnungshofs reagiert. Jetzt wird häufiger unangemeldet kontrolliert.

Julia FrischVon Julia Frisch Veröffentlicht:
2015 sind nur zehn Prozent der Heimkontrollen in Berlin unangemeldet erfolgt.

2015 sind nur zehn Prozent der Heimkontrollen in Berlin unangemeldet erfolgt.

© arahan - Fotolia

BERLIN. Einiges zu bemängeln hatte der Landesrechnungshof an der in Berlin praktizierten Heimaufsicht, als er im Sommer seinen Jahresbericht 2016 veröffentlichte. Die Hauptkritikpunkte: 2015 seien nur zehn Prozent der Kontrollen unangemeldet erfolgt. Wenn Prüfungen vorgenommen wurden, seien diese teilweise lange im Voraus mit Prüfungsschwerpunkten angemeldet worden. Und wegen der komplizierten Vorgaben sei es den Prüfern nicht möglich festzustellen, ob in den Einrichtungen die vereinbarten Personalvorgaben überhaupt eingehalten werden.

Die Schelte des Rechnungshofs, "die wir sehr ernst nehmen", so ein Sprecher in der Gesundheitsverwaltung, hat man sich zu Herzen genommen. In den vergangenen Jahren legte die Heimaufsicht das Wohnteilhabegesetz so aus, dass unauffällige Einrichtungen, "über die keine Beschwerden vorliegen und die gute Prüfberichte des MDK vorweisen, nicht unangemeldet geprüft werden mussten". Nachdem die Kritikpunkte des Rechnungshofes Ende 2016 vorlagen, "hat die Heimaufsicht ihre Praxis geändert", berichtet die Gesundheitssenatsverwaltung. Die Folge: Die Zahl der unangemeldeten Kontrollen stieg 2017 im Vergleich zu 2016. Gab es im vergangenen Jahr 30 unangemeldete Prüfungen (davon 20 Regel- sowie zehn Anlassprüfungen), lag deren Zahl in diesem Jahr bis Mitte November bei 65 (35 Regel- und 30 Anlassprüfungen). Insgesamt wurden 2016 laut einer Antwort auf eine schriftliche Anfrage im Abgeordnetenhaus 533 Regel- und Anlassprüfungen vorgenommen, bis Ende August 2017 waren es 325.

Diese Erhöhung der unangemeldeten Kontrollen sei aber nur zu einem Teil auf die geänderte Praxis zurückzuführen. Daneben habe es auch mehr konkrete Anlässe für Prüfungen gegeben. Zudem sei die Heimaufsicht dem Verdacht des Rechnungshofes nachgegangen, dass es in Tagespflegeeinrichtungen regelmäßig zu Überbelegungen komme. Hinweise dafür hätten sich bislang jedoch nicht ergeben. Das Landesamt für Gesundheit und Soziales, der die Heimaufsicht untersteht, und die Gesundheitssenatsverwaltung "befinden sich derzeit im Gespräch, unter welchen Voraussetzungen der Anteil unangemeldeter Prüfungen an den Prüfungen erhöht werden kann", heißt es.

Korrekturen sind auch bei der Kontrolle der Personalvorgaben geplant. Hier habe sich in der täglichen Arbeit der Heimaufsicht gezeigt, "dass es sehr schwierig bis unmöglich ist, Soll und Ist eindeutig abzugleichen". Die Heimaufsicht sowie die zuständige Sozialverwaltung arbeiteten deshalb zur Zeit an einer "praktikableren" und dennoch gesetzeskonformen Lösung. Auch in anderen Ländern gebe übrigens Probleme bei der Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes. Vorgesehen ist ferner, die Prüfer künftig rotieren zu lassen, so dass nicht ein Mitarbeiter der Heimaufsicht stets für die gleichen Einrichtungen zuständig ist. Diese Änderung müsse vorbereitet werden, heißt es aus der Gesundheitsverwaltung. Das Spezialwissen der Prüfer über die von ihnen bisher geprüften Heime müsse transferiert werden.

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