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Kein Fortschritt bei Diskussion über Osteopathie-Berufsbild

Neue Initiativen, die unklare berufsrechtliche Situation rund um die Osteopathie zu klären, sind nicht in Sicht.

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BERLIN. Die Länder sind nicht weit gekommen mit ihrer Bitte an die Bundesregierung, das Berufsbild des Osteopathen wenn nötig durch ein eigenes Berufsgesetz zu regeln.

Aktuell kann das Bundesgesundheitsministerium nur vermelden, dass es Entwicklungen in der Osteopathie "aufmerksam verfolgt" – konkrete politische Initiativen gibt es keine. Die grüne Gesundheitspolitikerin Maria Klein-Schmeink hat sich in einer Anfrage im Bundestag nach dem Ergebnis Prüfbitte der Gesundheitsministerkonferenz von vor zwei Jahren erkundigt.

SPD und Union wollten ursprünglich das Thema in einen Änderungsantrag zum Pflegestärkungsgesetz III (PSG III) packen. Damit sollte die osteopathische Therapie mit 60 Unterrichtseinheiten in der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Physiotherapeuten verankert werden.

Dies sollte Rechtssicherheit bringen – denn im September 2015 hatte das OLG Düsseldorf befunden, dass die Berufsbezeichnung "Physiotherapeut" nicht ausreicht, um auf ärztliche Veranlassung hin osteopathische Leistungen zu erbringen. Die Verankerung in der Ausbildung sollte die Basis dafür bilden, dass die osteopathische Therapie Eingang in Weiterbildungsregelungen der Länder und des GBA finden kann.

Berufsverbände der Osteopathen leisteten heftigen Widerstand, sodass die Koalition ihren Antrag schließlich aus dem PSG III kippte. Mit der neuen Groko sind die Karten neu gemischt. Union und SPD haben angekündigt, die Ausbildung der Gesundheitsfachberufe "im Rahmen eines Gesamtkonzeptes neu zu ordnen". (fst)

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